Europäische Union setzt neue Maßstäbe für Plattformarbeit

  • Die EU beschließt neue Regelungen, um die Rechte von Plattformarbeitern zu stärken und die Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen.
  • Die Richtlinie umfasst Maßnahmen gegen die Nutzung von KI bei Entlassungsentscheidungen und den Schutz sensibler Daten.

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Die EU-Mitgliedstaaten haben auf einem Ministertreffen in Luxemburg einstimmig neue Regelungen beschlossen, die bessere Rechte für Millionen von Arbeitnehmern auf Online-Plattformen schaffen sollen. Dieser Schritt zielt darauf ab, die weit verbreitete Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen. Wenn beispielsweise Hinweise auf eine Kontrolle der Mitarbeiter vorliegen, wird künftig vermutet, dass diese Personen als Angestellte und nicht als Selbstständige tätig sind. In der Europäischen Union arbeiten schätzungsweise 30 Millionen Menschen als sogenannte Plattformarbeiter. Diese Gruppe umfasst Personen, die ihre Dienstleistungen über Plattformen anbieten, wie etwa Essenslieferanten oder Fahrerinnen. Der Europäische Gewerkschaftsbund ETUC begrüßte diese Entwicklungen ausdrücklich. Tea Jarc vom ETUC kritisierte, dass diese Arbeitnehmer zu lange nicht ausreichend geschützt wurden, während wohlhabende Tech-Unternehmer weiterhin profitierten. Wichtige Neuerungen betreffen zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Entscheidungsfindung. Plattformarbeiter dürfen zukünftig nicht mehr auf Basis automatisierter Systeme entlassen werden, und bestimmten Plattformen wird die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten untersagt. Nach intensiven Verhandlungen, die seit Ende 2021 andauern, wurde die Richtlinie nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie muss binnen zwei Jahren von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, nachdem das Europaparlament bereits im April zustimmte.
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