Verbraucherdatenschutz neu aufgestellt: Schärfere Regeln auf dem Weg

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Im Bemühen, die Balance zwischen Wirtschaftsinteressen und Verbraucherrechten zu optimieren, hat das Bundeskabinett einen wichtigen Entschwurf verabschiedet: Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zielt darauf ab, den Bürgern mehr Kontrolle über ihre eigenen finanziellen Daten zu verschaffen. Die Reform entstand als Konsequenz aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der strenge Vorgaben für die Bonitätsprüfung von Verbrauchern durch die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien machte. Durch den neuen Gesetzentwurf werden personenbezogene Informationen wie Wohnadressen, Namen oder Daten, die über die Nutzung sozialer Netzwerke erhoben werden, künftig bei der Bewertung der Zahlungsfähigkeit außen vor bleiben. Auch den Zugriff auf konkrete Informationen über Zahlungsbewegungen auf Bankkonten setzt die Reform Grenzen. Anlass für die juristische Überprüfung war die Klage einer Kreditaspirantin gegen die Schufa. Als diese ihr nur den Scorewert und allgemeine Informationen zur Berechnungsmethode offenlegte, jedoch nicht die genauen Berechnungsansätze, griff der EuGH ein. Die Erhebung von Schufa-Auskünften spielt zudem eine Schlüsselrolle in der Prüfung potenzieller Mieter durch Vermieter. Steffi Lemke, die Bundesministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, unterstrich die Bedeutung von Transparenz hinsichtlich der für die Score-Wert-Ermittlung verwendeten Daten und Betonen, dass künftig keine diskriminierenden Faktoren – wie etwa die Postleitzahl – zu einer negativen Bonitätseinstufung führen dürfen. Die Innenministerin Nancy Faeser heben hervor, dass nach diesem Gesetzentwurf sensible Daten wie ethnische Herkunft oder Gesundheitsinformationen nicht bei der automatischen Kalkulation der Zahlungsfähigkeit berücksichtigt werden dürfen. Darüber hinaus soll die Gesetzesanpassung Forschungsvorhaben vereinfachen, indem bei länderübergreifenden Projekten eine zuständige Aufsichtsbehörde als zentraler Anlaufpunkt dient. Das Gesetzvorhaben benötigt noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, bevor es verbindlich wird. Es spiegelt ein wachsendes Bewusstsein für Datenschutz in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft wider.