BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen erwartet: Endspurt einer langen Auseinandersetzung

  • BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen steht bevor
  • Einseitige Zinsanpassung als Hauptkonfliktpunkt

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Einst als attraktive Anlageform gefeiert, sind Prämiensparverträge seit Jahren ein Streitthema zwischen Sparkassen, Volksbanken und ihren Kunden. Grund des Konflikts ist die einseitige Zinsanpassung durch die Geldhäuser, die der Bundesgerichtshof (BGH) schon vor zwei Jahrzehnten als rechtswidrig eingestuft hat. Doch wie genau die Zinsen berechnet werden sollten, blieb bisher offen. Der heutige Tag könnte Aufklärung bringen, denn der BGH wird ein Urteil auf Basis zweier Musterklagen fällen. Prämiensparverträge locken mit einer gestaffelten Prämie zusätzlich zu variablen Zinssätzen. Diese Produkte, Anfang der 1990er- und 2000er-Jahre besonders beliebt, wurden hauptsächlich von Sparkassen und Volksbanken angeboten. Die Verträge enthielten oft Klauseln, die es den Banken ermöglichten, Zinsen einseitig zu ändern, was nach Prüfung durch Verbraucherschutzzentralen zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Sparer führte. Seit gut 20 Jahren beschäftigen sich diverse Gerichte mit der Thematik. Der BGH stellte 2004 die Unzulässigkeit der Zinsklauseln fest, was in den Folgejahren zu weiteren Streitigkeiten über die korrekte Zinsberechnung führte. Im April 2022 legte das Oberlandesgericht Dresden einen Referenzzins fest, was andere Oberlandesgerichte in Naumburg und Dresden Anfang 2023 aufgriffen. Nun sind die verschiedenen Berechnungsmethoden Gegenstand der BGH-Verhandlung. Etwa 1,1 Millionen Prämiensparverträge gab es 2021 in Deutschland, doch die Zahl dürfte mittlerweile gesunken sein, da viele Institute ganze Vertragsjahrgänge kündigten. Zinsnachzahlungen müssen individuell eingefordert werden, was die Verbraucherschützer seit Jahren mit Musterfeststellungsklagen unterstützen. Ein weiteres heikles Thema ist die Kündigung der Verträge. Im Mai 2019 entschied der BGH, dass eine Kündigung erst nach Erreichen der höchsten Prämienstufe zulässig ist, danach kann jedoch jederzeit gekündigt werden. Sollte der BGH heute ein Urteil fällen, müssten betroffene Kunden individuell auf ihre Bank zugehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Experten halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass die Institute lange zögern werden, da diverse Rechtsdienstleister bereits bereitstehen, um die Ansprüche der Sparer durchzusetzen. Für gekündigte Verträge gilt nach aktueller Rechtsprechung eine dreijährige Verjährungsfrist; Verbraucherschützer kämpfen jedoch für eine Verlängerung auf zehn Jahre. Ein heutiges Urteil könnte Klarheit bringen und den finanziellen Interessen vieler Sparer entgegenkommen.
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