Verbraucherzentrale NRW fordert Meta zum Stopp des KI-Datenmissbrauchs auf

  • Verbraucherzentrale NRW hat Meta wegen KI-Datenmissbrauchs abgemahnt.
  • Meta-Nutzer müssen aktiv widersprechen, was Verbraucherschützer kritisieren.

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Abmahnung gegen den Facebook-Konzern Meta ausgesprochen. Ziel ist es, zu verhindern, dass das Internetunternehmen ungefragt Inhalte seiner Nutzer für das Training seiner KI-Modelle verwendet. Konkret wurde die europäische Konzerntochter Meta Platforms Ireland zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Meta hat kürzlich seine Nutzer auf Facebook, Instagram und Threads über Änderungen in seiner Datenschutzerklärung informiert. In der entsprechenden E-Mail wird die Erweiterung der Datenschutzrichtlinie im Zusammenhang mit der Nutzung von KI bei Meta thematisiert. Den Nutzern wird zudem ein Widerspruchsrecht eingeräumt, falls sie der Nutzung ihrer Daten für das KI-Training nicht zustimmen möchten. Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, dass die Nutzer selbst aktiv widersprechen müssen, wenn sie mit der Datenverwendung nicht einverstanden sind. "Das Widerspruchsverfahren ist sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich", bemängeln die Verbraucherschützer. Zusätzlich wird die neue Praxis von Facebook, Nutzer anhand einer Analyse ihrer privaten Fotobibliothek zu Vorschlägen zum Teilen von Inhalten anzuregen, scharf kritisiert. Beide Maßnahmen verstoßen aus Sicht der Verbraucherzentrale gegen Datenschutzrechte. Meta hingegen ist der Ansicht, dass ihr Vorgehen im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist. In der Mitteilung an die Nutzer argumentiert Meta, dass sie sich auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses berufen, um ihre KI weiterzuentwickeln. Diese Rechtsauslegung stößt bei den Verbraucherschützern auf Widerspruch. "Meta macht es sich hier zu einfach", so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Er betont, dass die Verwendung privater Daten für das KI-Training nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer erfolgen dürfe, da diese Daten sehr schutzwürdig seien. Zudem hätten die Nutzer in der Vergangenheit nicht absehen können, dass ihre Informationen einmal für KI-Training genutzt würden. Meta hat nun bis zum 19. Juni 2024 Zeit, der Unterlassungserklärung nachzukommen. Andernfalls behalten sich die Verbraucherschützer rechtliche Schritte vor.
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