Bundesgericht entscheidet gegen Gesundheitsministerium: Milliardenstreit um FFP2-Masken

  • Das Bundesgesundheitsministerium verliert den Rechtsstreit um FFP2-Masken.
  • OLG Köln ordnet Zahlung von 86 Millionen Euro plus Zinsen an ILTS an.

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Das Bundesgesundheitsministerium hat im milliardenschweren Rechtsstreit um die Bezahlung von FFP2-Masken eine deutliche Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Köln ordnete eine Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen an die Handelsfirma ILTS an. Damit widersprach es der früheren Entscheidung des Landgerichts Bonn, welches ursprünglich keine Zahlungspflicht des Bundes gesehen hatte. Die Entscheidung des OLG Köln könnte Signalwirkung für zahlreiche andere, noch offene Fälle haben. Im Frühjahr 2020, zu Beginn der Corona-Pandemie, wählte das Bundesgesundheitsministerium ein Open-House-Verfahren für die Beschaffung von Masken. Jeder Teilnehmer erhielt einen Zuschlag, und pro FFP2-Maske wurden 4,50 Euro gezahlt, während OP-Masken mit 60 Cent vergütet wurden. Die Preise erschienen im Nachhinein überhöht, doch angesichts der damaligen Marktsituation war eine angemessene Preisfindung schwierig. Viele Firmen wie ILTS nahmen teil und boten große Mengen an Masken an, wobei das Ministerium jedoch die Annahme eines Großteils der Ware verweigerte. Dies bewertete das OLG Köln nun als unrechtmäßig. Auf das Bundesgesundheitsministerium könnten infolgedessen Milliardenkosten zukommen, was den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU unter Druck setzt. Im Bundestag wird das Thema weiterhin debattiert. Spahn verteidigte sein damaliges Vorgehen damit, dass in der Notsituation schnell gehandelt werden musste: 'Haben sei besser als Brauchen.' Der amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Angelegenheit von seinem Vorgänger geerbt hat, lehnte im Juni einen Vergleich mit den klagenden Maskenlieferanten ab und prüft, ob man vor den Bundesgerichtshof ziehen sollte. Noch rund 100 anhängige Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro sind offen. Die Fa. ILTS verkaufte dem Bund insgesamt 15 Millionen FFP2-Masken sowie eine Vielzahl an OP-Masken. Ursprünglich bis Ende April 2020 vorgesehen, verschob das Ministerium die Übergabe zweimal und trat schließlich ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurück. Das Kölner Gericht bewertete diesen Vorgehensweise als unrechtmäßig. Firmenanwalt Till Veltmann forderte das Ministerium auf, den Streit nicht weiter zu verlängern, da pro Monat eine Million Euro zusätzliche Zinsen anfallen. 'Die Bundesrepublik sollte jetzt einen Schlussstrich ziehen und das Verfahren beenden', so Veltmann. Das Urteil sei wegweisend für fast alle derzeit anhängigen Maskenfälle. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, allerdings könnte das Ministerium eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.
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