Richterbund moniert Schwächen im neuen Cannabis-Gesetz

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In einer aktuellen Stellungnahme weist der Deutsche Richterbund (DRB) auf erhebliche Mängel im frisch in Kraft getretenen Cannabis-Gesetz hin. Nach den Worten von Sven Rebehn, dem Bundesgeschäftsführer des DRB, bestünden durch die Gesetzgebung beträchtliche Schlupflöcher, die zu juristischen Sackgassen führen könnten. Er unterstreicht seine Kritik mit einem Fall, bei dem ein Angeklagter vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von 450 Kilogramm Marihuana freigesprochen wurde. Das Gericht sah sich aufgrund der neuen rechtlichen Bestimmungen außerstande, verschlüsselte Chat-Nachrichten des Beschuldigten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes entschlüsselt wurden, als Beweismittel zuzulassen. Diese juristische Kehrtwende ist beispielhaft für die von Rebehn angesprochenen Unzulänglichkeiten. Nach dem Bestreben der Ampel-Koalition, die Voraussetzungen für die Verfolgung von Cannabisdelikten zu verändern, zeigen sich nun konkrete, nicht intendierte Folgen. Der DRB-Bundesgeschäftsführer gibt zu bedenken, dass vor dem Gesetzeserlass vernehmliche Warnungen von Experten laut wurden, die sich jetzt bewahrheiten. Anstatt der Intention des Gesetzgebers zu folgen, den Kampf gegen die Drogenkriminalität voranzutreiben, könnte es viel mehr zu einer ungewollten Begünstigung krimineller Aktivitäten kommen, bemängelt Rebehn gegenüber der Funke Mediengruppe. Diese Entwicklung könnte für die Regierung Anlass sein, das Gesetz zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen, um die festgestellten Lücken zu schließen und der eigentlichen Zielsetzung, nämlich der Eindämmung von Drogenkriminalität, gerecht zu werden.