Raffinierte Rentenstrategie: So optimieren Sie Ihre Sozialversicherungsleistungen als Ehepartner

  • Ehegattenleistungen können den Ruhestand erheblich unterstützen, indem sie bis zur Hälfte der Ruhestandsleistung des Ehepartners bieten.
  • Timing der Anträge und Berücksichtigung der Altersunterschiede sind entscheidend für die Maximierung der Vorteile.

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Für viele Haushalte bildet das Einkommen aus der Sozialversicherung einen lebenswichtigen Pfeiler im Ruhestandsplan. Was oft übersehen wird, ist das Potenzial der Ehegattenleistungen. Diese Leistungen können insbesondere für Haushalte, in denen einer oder beide Partner nicht mehr arbeiten, erhebliche finanzielle Unterstützung bieten. Ein prüfender Blick auf die eigene Berechtigung auf der Website der amerikanischen Sozialversicherungsbehörde lohnt sich unbedingt – wir beleuchten drei zentrale Punkte, die vor einer Antragstellung von Bedeutung sind. Ehegattenleistungen können beträchtlich sein: Berechtigte können bis zur Hälfte der vollen Ruhestandsleistung ihres Ehepartners beanspruchen. Angesichts eines durchschnittlichen monatlichen Sozialversicherungseinkommens von 1.884 USD können viele Haushalte mit Rentnern mehr als 900 USD zusätzlich erhalten. In Fällen, in denen der maximale Benefit gewährt wird, kann sich dieser Betrag sogar auf fast 2.000 USD monatlich belaufen. Da Finanzplaner häufig empfehlen, etwa 80% des Vorruhestandseinkommens zu ersetzen, um den Lebensstandard zu halten, kann dieses zusätzliche Einkommen eine entscheidende Lücke schließen. Um Ehegattenleistungen zu erhalten, müssen Sie mindestens 62 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr verheiratet sein. Auch geschiedene, unverheiratete Ehepartner sind berechtigt. Ein Anspruch ist jedoch abhängig davon, dass der Ehepartner seine eigenen Ruhestandsleistungen bezieht, was vor allem für Haushalte wichtig ist, wo der Hauptverdiener plant, den Ruhestand und den Sozialversicherungsbezug hinauszuzögern. Ehegattenleistungen sind nicht dafür gedacht, das Einkommen von Personen mit eigener Erwerbstätigkeit dramatisch zu erhöhen. In den meisten Fällen wird der berechnete Betrag der Ehegattenleistung um die eigenen Ruhestandsleistungen reduziert. Dies verhindert, dass jemand sowohl seine eigenen als auch die Ehegattenleistungen voll ausschöpft. Zudem kann nicht zunächst die Ehegattenleistung mit 62 und später die eigenen höheren Leistungen beantragt werden. Ehegattenleistungen ähneln in ihrer Struktur den normalen Ruhestandsleistungen, aber der Beginn vor dem regulären Renteneintrittsalter kann das monatliche Einkommen um bis zu 35 % schmälern. Im Gegensatz zu eigenen Leistungskonten steigt das Einkommen bei Ehegattenleistungen zwischen dem regulären Renteneintrittsalter und dem Alter von 70 Jahren nicht weiter an – es gibt also keinen Anreiz, über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus zu warten. Bei einem größeren Altersunterschied zwischen den Ehepartnern kann das Timing der Anträge wesentlich sein, da der Hauptverdiener durch Hinauszögern bis 70 Jahre das Maximale aus seinen Leistungen herausholen könnte, während der Partner unter Umständen eine reduzierte Zahlung erhält, wenn sie unter 67 Jahre alt sind.
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