Prämiensparverträge auf dem Prüfstand: Verbraucherschützer fordern klare Zinsberechnung

  • Verbraucherschützer fordern klare Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen.
  • BGH-Entscheidung zur Festlegung des Referenzzinssatzes wird erwartet.

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Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe steht eine richtungsweisende Entscheidung für Sparerinnen und Sparer an. Verbraucherschützer wollen vor Gericht klären lassen, wie die Zinsen bei Prämiensparverträgen korrekt zu berechnen sind. Diese speziellen Sparprodukte bieten neben dem variablen Zins eine Prämie, deren Höhe meist an die Vertragslaufzeit gekoppelt ist. Ein Streitpunkt sind die Klauseln in vielen dieser Verträge, die es den Geldhäusern einseitig erlauben, den zugesicherten Zinssatz nach eigenem Ermessen anzupassen. Der BGH hat solche Klauseln jedoch vor zwei Jahrzehnten für rechtswidrig erklärt. Seitdem herrscht Unklarheit darüber, wie die Zinsen rechtlich korrekt festgelegt werden sollen. Nun treten die Verbraucherzentrale Sachsen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen an, um Licht ins Dunkel zu bringen. Sie fordern in Musterfeststellungsklagen gegen zwei Sparkassen, den Referenzzinssatz für Zinsanpassungen durch das höchste Gericht festlegen zu lassen. Die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter wird noch am Dienstag erwartet.
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