Nachhaltig oder irreführend? BGH prüft "klimaneutral"-Werbung von Katjes

Eulerpool News
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In einer Zeit, in der die Sensibilität für ökologische Fragen zunimmt, finden verstärkt Begriffe wie "klimaneutral" ihren Weg in die Marketingstrategien von Unternehmen. Die exakte Bedeutung und Verwendung dieses Terminus steht im Zentrum eines aktuellen Gerichtsverfahrens, das am Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird. Dabei geht es um eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Süßwarenproduzenten Katjes. Die Wettbewerbszentrale wirft dem Unternehmen vor, in Fachpublikationen irreführend mit der Behauptung geworben zu haben, Katjes produziere klimaneutral, obwohl der Herstellungsprozess faktisch Emissionen verursache und nur durch den finanziellen Support von Klimaschutzprojekten kompensiert werde. In den bisherigen Urteilen konnte sich die Wettbewerbszentrale nicht durchsetzen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf legte dar, dass Verbraucher*innen unter "klimaneutral" eine Bilanzierung verstehen, bei der Treibhausgasemissionen durch Gegenmaßnahmen aufgewogen werden. Die Ausführungen Katjes' zu den ergriffenen Kompensationsaktionen online schienen aus juristischer Sicht ausreichend. Nun soll der BGH der Frage nachgehen, ob Werbetreibende nicht schon in der Werbeanzeige selbst aufklären müssen, beispielsweise indem sie gezielt auf Kompensationsmethoden hinweisen, statt die Informationen nur über Umwege wie eine Webseite zugänglich zu machen. Diese Verhandlung steht nicht isoliert da, denn bereits vor einem Jahr musste sich das Landgericht Karlsruhe mit einer analogen Diskussion auseinandersetzen. Dort wurde die Drogeriemarktkette dm dazu verpflichtet, ihre Eigenmarken nicht mehr als "klimaneutral" oder "umweltneutral" zu bezeichnen, ohne auf der Verpackung explizit auf Kompensationsmethoden für CO2-Emissionen hinzuweisen. Auf europäischer Ebene zeichnen sich bereits strengere Regelungen ab. So sind Maßnahmen in Planung, um unkonkrete Behauptungen über die Umweltfreundlichkeit von Produkten ohne evidente Belege zu verbieten und somit das sogenannte "Greenwashing" einzudämmen. Es wird unter anderem an einer Green-Claims-Richtlinie gearbeitet, um diesen Bereich legislativ zu normieren und den Verbraucherschutz zu stärken.