Nachhaltigkeit Verbindlich Gemacht: EU-Parlament Verabschiedet Signalgesetz Gegen Verschwendung

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In einer wegweisenden Abstimmung hat das EU-Parlament entschieden, dass unverkaufte Kleidungsstücke und Elektronikartikel nicht länger vernichtet werden dürfen. Diese Entscheidung ist Teil der Bestrebungen zur Stärkung der sogenannten Ökodesign-Verordnung, welche die Langlebigkeit von Produkten und deren umweltfreundliche Gestaltung in den Fokus rückt. Die Verordnung zielt darauf ab, dass Konsumgüter in Zukunft nicht nur robuster, sondern auch einfacher zu reparieren und zu recyceln sein sollen. Zudem sollen sie im Verbrauch von Energie und Wasser effizienter werden. Ein bedeutendes Element dieser Initiative ist die Einführung von digitalen 'Produktpässen', die Kunden umfassende Informationen zur Nachhaltigkeit der Produkte bieten. Diese Transparenz soll es ermöglichen, die Umwelteigenschaften verschiedener Artikel besser zu vergleichen und somit eine informiertere Kaufentscheidung zu unterstützen. Die Signalwirkung des EU-Parlamentsbeschlusses ist stark, jedoch steht die endgültige Verankerung der Regelung noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die EU-Staaten. Allerdings wird die Zustimmung von Experten mehrheitlich als Formsache gewertet und somit als wahrscheinlich angesehen. Die Beschlussfassung gilt als ein weiterer Schritt zu einem nachhaltigeren Europa, das ressourcenschonend wirtschaftet und den ökologischen Fußabdruck von Konsumprodukten signifikant vermindert.