Lebensrettung durch Nierenspende: Reformpläne des Gesundheitsministeriums

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Die lebensrettende Geste, ein Organ zu spenden, steht nicht nur im Kontext des eigenen Ablebens. Insbesondere Nierenspenden können bereits zu Lebzeiten vollzogen werden und stellen so für schwer Erkrankte eine unermessliche Hilfe dar, wie beispielsweise im Fall von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der 2010 seine Frau Elke Büdenbender mit einer Nierenspende unterstützte. Aktuell sind die Voraussetzungen dafür allerdings äußerst eng definiert, was nicht selten zu Unvereinbarkeiten führt. Angesichts dessen plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Nierenspenden zu erweitern. Die Initiative folgt der Erkenntnis, dass die gegenwärtigen Spenderzahlen und die langen Wartezeiten von bis zu acht Jahren auf eine Transplantation eine Überarbeitung des Transplantationsgesetzes geboten erscheinen lassen. Über den entsprechenden Gesetzesentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, informierte zunächst der "Stern". Ziel ist die Ausweitung des Spender- und Empfängerkreises. Angesichts einer beklagenswerten Diskrepanz zwischen verfügbaren Organspendern und Bedürftigen und unter Berufung auf Fakten, dass im vergangenen Jahr über 2600 Patienten auf Wartelisten registriert waren und 289 Patienten während der Wartezeit verstarben, ist Handlungsbedarf gegeben. Dialysebehandlungen stellen für diejenigen ohne Aussicht auf eine neue Spenderniere eine strenge Routine dar. Bisher sind Nierenspenden ausschließlich unter bestimmten Personenkreisen gestattet, darunter enge Verwandte, Ehe- oder Lebenspartner und Menschen, die dem Spender besonders nahestehen. Bislang werden zudem in erster Linie Organe von Verstorbenen berücksichtigt. Kompliziert wird das Verfahren bei medizinischen Inkompatibilitäten, da etwa 40 Prozent aller potenziellen Spender nicht zu ihren Empfängern passen. Die neuen Gesetzesvorgaben sollen Wege eröffnen für mehr Lebendspenden und das bisherige Gebot aufheben, dass nur spenden darf, wer keine verfügbaren Organe Verstorbener auffindet. Es wird die Freigabe von zwei neuen Konstellationen angestrebt: die sogenannte Überkreuzspenden für Paare, die medizinisch nicht zueinander passen, und die Option der anonymen Spende, bei der der Spender den Empfänger nicht kennt. Ebenfalls sollen Vertrauenspersonen in Transplantationszentren und eine umfassende Betreuung für Spender gewährleistet sein. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Organspende zwar lebensrettend, aber auch mit Risiken und emotionalen Herausforderungen verbunden ist. Darüber hinaus wird ein Bonussystem erwogen, das Spendern zu Gute kommt, die später selbst auf eine Transplantation angewiesen sein könnten.