BGH-Urteil über irreführende Produktverpackungen im Internet erwartet

  • BGH entscheidet über irreführende Produktverpackungen im Internet
  • Vorinstanzen sehen Täuschung nur im stationären Handel, nicht online

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Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Mittwoch um 09:00 Uhr eine Grundsatzentscheidung darüber fällen, ob Hersteller ihre Produkte im Internet in nicht vollständig gefüllten Verpackungen anbieten dürfen. Ausgangspunkt ist der Verkauf eines Herrenwaschgels, das online mit einem Bild der Tube beworben wurde. Die Tube befand sich dabei aufrecht auf dem Verschlussdeckel, was den Anschein erweckte, sie sei nahezu vollständig gefüllt. Tatsächlich reichte das Waschgel jedoch nur bis zum Ende des transparenten Teils der Verpackung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht in dieser Werbung eine Täuschung der Verbraucher und verklagte den Hersteller. Bei den Vorinstanzen scheiterte die Klage, da das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf feststellte, dass eine solche Verpackung lediglich im stationären Handel als Mogelpackung zu werten sei. Online könne der Verbraucher nicht abschätzen, welche Größe die Verpackung hat und orientiere sich an den korrekt angegebenen Milliliter-Angaben. Während der mündlichen Verhandlung im April äußerte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats in Karlsruhe jedoch Zweifel an der Einschätzung des OLG Düsseldorf. Eine endgültige Entscheidung wird nun von den BGH-Richtern erwartet, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis gelangen könnten.
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