SEC genehmigt börsengehandelte Ether-Fonds

SEC gibt grünes Licht für börsengehandelte Ether-Fonds – wichtiger Schritt für Krypto-ETFs in den USA.

25.5.2024, 17:07
Eulerpool News 25. Mai 2024, 17:07

Die US-Börsenaufsicht SEC hat den Weg für börsengehandelte Fonds (ETFs) in der Kryptowährung Ether grundsätzlich freigemacht. Am Donnerstag erlaubte die SEC unter anderem der Technologiebörse Nasdaq und der New York Stock Exchange den Handel mit Finanzprodukten, die auf der Ethereum-Datenbank (Blockchain) basieren.

Interessierte Anbieter wie BlackRock und Fidelity benötigen allerdings noch eine individuelle Zulassung der Behörde, wie aus einer SEC-Mitteilung hervorgeht. Eine Frist dafür wurde zunächst nicht gesetzt. Für das bekannteste Digitalgeld Bitcoin sind solche Fonds bereits seit Januar zugelassen.

Die Zulassung der Bitcoin-Spot-ETFs wurde als wichtiger Meilenstein gesehen, um Digitalwährungen stärker für traditionelle Investoren zu öffnen. In solche Fonds statt direkt in Kryptowährungen zu investieren, ist für viele Anleger eine geringere Hürde.

Ether ist nach Bitcoin das zweitwichtigste Digitalgeld. Während Bitcoin hauptsächlich als digitaler Wertspeicher dient, ist Ethereum eine Open-Source-Plattform zur Erstellung und Umsetzung digitaler Verträge ("Smart Contracts") und dezentraler Anwendungen.

Rechtlich betrachtet handelt es sich bei Bitcoin um einen Rohstoff wie Gold. Ether hingegen wird von der SEC eher als Wertpapier eingestuft, da bei der Validierung von Transaktionen ("Staking") auf der Ethereum-Blockchain Marktteilnehmer eine bestimmte Anzahl an Ether als Sicherheit hinterlegen und dafür eine Art Dividende erhalten.

Die SEC unter ihrem Chef Gary Gensler steht Kryptowährungen generell skeptisch gegenüber und hatte sich jahrelang gegen die Erlaubnis für Spot-ETFs gesperrt. Das grüne Licht für Bitcoin gab die Behörde im Januar nicht ganz freiwillig. Nach der Ablehnung eines Antrags der Firma Grayscale musste die SEC eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. Ein Berufungsgericht befand, die Entscheidung sei willkürlich gewesen, da die SEC nicht den Unterschied zu bereits zugelassenen Anlagen deutlich gemacht hatte. ETFs auf Bitcoin-Zukunftskontrakte waren bereits 2021 genehmigt worden.

Bitcoin- und Ether-ETFs werden in Deutschland nicht verfügbar sein, da nach geltendem Recht keine ETFs zugelassen werden, die nur auf einem einzelnen Basiswert basieren. Für europäische Investoren gibt es jedoch bereits mehrere börsengehandelte Kryptowährungsprodukte, sogenannte Exchange-traded Products (ETPs), die sich rechtlich von ETFs unterscheiden, aber ähnlich funktionieren.

Die mit Spannung erwartete SEC-Entscheidung hatte in der vergangenen Woche zu großen Kurszuwächsen bei Ether geführt. Am Freitag lag der Kurs im Wochenvergleich noch rund 20 Prozent im Plus, obwohl Gewinnmitnahmen zuletzt für einen Dämpfer von rund drei Prozent sorgten. Seit Jahresbeginn hat Ether gegenüber dem US-Dollar um rund 56 Prozent zugelegt, während Bitcoin im gleichen Zeitraum knapp 52 Prozent im Plus liegt. Kryptowährungen sind jedoch für starke Kursschwankungen berüchtigt, weshalb Verbraucherschützer sie in der Regel nicht als Wertanlage empfehlen.

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