Gerichtsurteil sichert Fortbestand von Baumhaus-Protesten bei Tesla-Werk

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In einer wegweisenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Potsdam Auflagen der Polizei für nicht haltbar erklärt, die auf den Abbau von Baumhäusern eines Protestcamps in der Nähe des Tesla-Werks in Grünheide abzielten. Damit ist das Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des E-Autogiganten vorläufig gerettet, und die Besetzer können weiterhin auf ihren Plattformen in luftiger Höhe gegen die Umweltfolgen der Fabrikerweiterung mobil machen. Das Gericht begründete seine Urteilung damit, dass allgemeine Bedenken hinsichtlich naturschutzrechtlicher und baulicher Regelungen das versammlungsrechtliche Gebot der Gefahrenprognose nicht ausreichend begründen. Es wurde hervorgehoben, dass die Versammlungsbehörde die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit nicht ausreichend in Betracht gezogen habe. Dies lässt Spielraum für weitere Protestaktionen, während eine Revision beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg offensteht. Das harte Vorgehen war letzte Woche von Michael Stübgen, Brandenburgs Innenminister der CDU, initiiert worden, mit Forderungen nach einem Rückbau der baumhohen Konstruktionen und einem strikten Betretungsverbot. Die Aktivisten widersetzten sich und strebten einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht an, welches wiederum provisorisch entschied. Rund 80 Umweltaktivisten halten inmitten von Teslas Ausbauambitionen ein Stück Wald besetzt, mit der Zielsetzung, weitere Waldrodungen zu verhindern. Ende Februar fanden sie sich zu diesem Zweck in Grünheide ein, nachdem eine Befragung der Bürger zu der Erweiterung eine Mehrheit gegen das Projekt offenbarte. Die lokale Verwaltung hat mittlerweile einen Kompromissvorschlag unterbreitet, der eine Reduzierung der Rodungsfläche anvisiert. Die Begründung der Polizei für die Aufforderung zum Rückbau der Baumhäuser beruhte auf der Einschätzung eines hohen Gefährdungspotenzials für die Aktivisten selbst. Diese sehen jedoch gerade in den Baumhäusern ein zentrales Symbol ihres Widerstands. Innenminister Stübgen hatte die Möglichkeit des Versammlungsendes bei Nichteinhaltung der Auflagen angedeutet, vermied aber bewusst den Begriff der Räumung. Die Protestierenden hatten ihr Camp im Sinne einer Demonstration angemeldet und viel damit unter den Schutz des Versammlungsrechts, das keine gesonderte Genehmigung durch die Polizei erfordert, sondern lediglich unter bestimmten Umständen eingeschränkt werden darf.