Europaparlament ebnet Weg für weltweit erste KI-Regulierung

Eulerpool News
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In einem beispiellosen Schritt hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit für die Einführung eines Gesetzes zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) votiert. Als erstes seiner Art auf globaler Ebene wird das Gesetz KI-Anwendungen in Risikokategorien klassifizieren, um potenziellen Gefahren vorzubeugen und strenge Anforderungen an besonders risikobehaftete Systeme zu stellen. Anwendungen maschinellen Lernens, die bereits in vielfältigen Bereichen Verwendung finden – von der Bildauswertung in der medizinischen Diagnostik bis hin zu autonom fahrenden Fahrzeugen – werden durch das Gesetz klarer Regeln unterworfen. Streamingservices und Chatbots zählen ebenso zum wachsenden Portfolio von KI-gestützten Systemen, die im Alltag bereits fest verankert sind. Nach dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 sollen insbesondere kritische Infrastrukturen sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen von strengen Vorschriften erfasst werden. Ganz verboten werden sollen hingegen Anwendungen wie das sogenannte Social Scoring, das in China bereits praktiziert wird, sowie die Erkennung von Emotionen in der Arbeitswelt und im Bildungsbereich. Debatten gibt es auch um den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen in öffentlichen Räumen. Das Parlament setzt hier auf strenge Restriktionen mit Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbehörden, um schwere Kriminalität effektiv zu bekämpfen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sieht in dem Beschluss einen Pionierakt, der das Vertrauen in KI-Systeme weltweit stärken soll. Ihrer Ansicht nach könne Europa eine Vorlage für den Umgang mit innovativer KI bieten. Indes zeigt sich die Verbraucherzentrale Bundesverband nur bedingt zufrieden, da ihrer Meinung nach der Verbraucherschutz noch nicht ausreichend berücksichtigt wird. Sie fordert effiziente Aufsicht und ein prioritäres Gewicht der Verbraucherinteressen bei der Kontrolle von KI-Anwendungen. Mit der nun erfolgten Zustimmung des Parlaments steht die Implementierung des Regelwerks nichts mehr im Wege – bereits im Dezember hatten sich Unterhändler des Europarlaments und der EU-Staaten auf das Gesetz geeinigt, welches anschließend formell angenommen wurde. Die Mitgliedsstaaten sehen sich nun mit der Aufgabe konfrontiert, verbotene Systeme binnen zwei Jahre zu deaktivieren und wirksame Sanktionen bei Zuwiderhandlungen zu erlassen.