EU-Verbraucher können aufatmen: Neues 'Recht auf Reparatur' verabschiedet

Eulerpool News
·


Ein neuer Beschluss ebnet den Weg für ein 'Recht auf Reparatur'. Nach intensiven Verhandlungen haben sich Unterhändler des Europaparlaments und Vertreter der EU-Staaten auf die Einführung dieser Bestimmung geeinigt, die es Konsumenten erleichtern wird, langlebige und damit umweltfreundlichere Alternativen zu nutzen. Die Einigung sieht vor, dass Hersteller von Gebrauchsgütern wie Kühlschränken, Staubsaugern und Mobiltelefonen zukünftig Reparaturen auf Anfrage des Kunden ermöglichen müssen. Diese Vereinbarung, die in die Unternehmenspolitik großen Einfluss nehmen könnte, wurde in den frühen Stunden eines Freitags erreicht. Das neue Recht soll sowohl Verbrauchern als auch der Umwelt zu Gute kommen. Es wird erwartet, dass sich dadurch die Lebensdauer von Produkten verlängert und die Abfallmengen reduziert werden. Des Weiteren erhöht sich die Unabhängigkeit der Kunden von den Herstellern, da reparaturfreundliche Produkte die Reparaturdienstleistungen erleichtern und damit auch alternativen Anbietern Marktchancen eröffnen. Die Initiative findet Unterstützung von der belgischen Ratspräsidentschaft und dem Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi von der SPD, die den Beschluss gemeinsam verkündeten. Die Verabschiedung dieses Gesetzes könnte die Fertigungs- und Vertriebsbedingungen für viele Unternehmensbereiche ändern und zeigt, dass die EU zunehmend den Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Konsumentenrechte legt. Mit diesem Vorstoß beweist die EU erneut ihre Vorreiterrolle in Sachen Verbraucherschutz und Umweltpolitik und regt globale Nachahmer an, ähnliche Schritte in Betracht zu ziehen.