EU-Parlament stärkt Plattform-Arbeitnehmer: Mehr Rechte gegen Scheinselbstständigkeit

Eulerpool News
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In einer richtungsweisenden Abstimmung hat sich das EU-Parlament für verbesserte Rechte von Millionen von Arbeitnehmern ausgesprochen, die ihre Dienste über Online-Plattformen anbieten. Die neue Regelung sieht vor, dass fortan eine Anstellung vermutet wird, wenn Personen über Plattformen wie Essenslieferdienste oder Fahrdienste ihre Arbeit verrichten. Es obliegt den Unternehmen, den Gegenbeweis zu erbringen und zu zeigen, dass kein herkömmliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Diese Maßnahme, die der Scheinselbstständigkeit einen Riegel vorschieben soll, betrifft fast 30 Millionen Plattformarbeiter in der EU, von denen laut EU-Kommission schätzungsweise 5,5 Millionen in einem Status der Scheinselbstständigkeit arbeiten. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz Regelungen bezüglich der Nutzung von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz. Insbesondere darf niemand allein aufgrund einer durch Algorithmen oder automatisierte Entscheidungssysteme gefällten Entscheidung entlassen werden. Zudem sind den Plattformen Grenzen bei der Verarbeitung spezifischer personenbezogener Daten gesetzt. Die Abstimmung wurde von der arbeits- und sozialpolitischen Sprecherin der Europa-SPD, Gaby Bischoff, kommentiert. Sie betonte, dass viele Unternehmen sich auf Kosten der Plattformarbeiter hohe Umsätze gesichert hätten, ohne ihnen angemessene soziale Absicherung oder faire Arbeitsbedingungen zu bieten. Die Neuregelungen würden nun Millionen von Beschäftigten zugutekommen und ihnen bessere Arbeitsbedingungen, Löhne und soziale Sicherheiten bieten. Der Beschluss des EU-Parlaments bedarf noch der Zustimmung der EU-Staaten. Allerdings wird diese als reine Formsache betrachtet und es steht zu erwarten, dass das Gesetzesvorhaben ohne weitere Hindernisse in Kraft treten wird.