Bundeswirtschaftsministerium plant flexiblere Förderung der Kohleregionen

4.6.2024, 18:18

Bundeswirtschaftsminister Habeck bleibt entschlossen beim Kohleausstieg – zeigt jedoch Flexibilität bei staatlichen Hilfen.

Eulerpool News 4. Juni 2024, 18:18

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) plant eine Neugestaltung der milliardenschweren Förderung für Deutschlands Kohlereviere. Am Montag legte das Ministerium entsprechende Vorschläge vor, die eine flexiblere Verteilung der staatlichen Hilfen ermöglichen sollen. Zukünftig sollen die Kohleregionen auch Investitionen in die Ansiedlung von Unternehmen direkt fördern können, beispielsweise in die Herstellung von Batterien, Solarpanels, Windturbinen oder Wärmepumpen.

Das bisherige Förderpaket in Höhe von 41 Milliarden Euro konzentrierte sich vor allem auf Investitionen in die Infrastruktur sowie öffentliche Projekte an den bisherigen Standorten von Braunkohle- und Steinkohlekraftwerken. „Damit die Kohleregionen die bestmögliche Unterstützung bekommen, um neue Arbeitsplätze und Wertschöpfung zu schaffen, erweitern wir jetzt die Spielräume bei der Förderung“, erklärte Habeck. „Innovative Ideen und Investitionen können besser realisiert werden.“

Die Vorschläge seien innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Eine der geplanten Änderungen sieht vor, dass nicht abgerufene Fördermittel auch noch drei Jahre nach dem Ende einer Förderperiode zur Verfügung stehen. Dies soll verhindern, dass Mittel am Ende einer Förderperiode einfach wegfallen. Die neuen Regelungen sollen sowohl den Osten als auch den Westen Deutschlands betreffen.

Zudem plant das Ministerium, mit der Planung von zehn bereits beschlossenen Schienenvorhaben zu beginnen. Darunter fallen Projekte wie der Ausbau der Bahnstrecken von Berlin über Cottbus nach Görlitz, von Aachen nach Köln und von Naumburg nach Halle an der Saale. „Wir sorgen dafür, dass die Schieneninfrastrukturprojekte für die Kohleregionen an Fahrt aufnehmen“, erklärte Staatssekretär Sven Giegold.

Die Große Koalition aus Union und SPD hatte beschlossen, dass Deutschland bis spätestens 2038 aus der klimaschädlichen Kohleverstromung aussteigen wird; das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, den Ausstieg auf 2035 vorzuziehen. Das Wirtschaftsministerium betonte, dass das gesetzlich vereinbarte Ausstiegsdatum Bestand haben soll. „Die Bundesregierung wird keine politischen Bemühungen unternehmen, um diese gesetzliche Frist zu ändern“, teilte das Ministerium mit. Sollte es zu einem vorzeitigen Kohleausstieg kommen, dann „marktgetrieben“. So hatte der RWE-Konzern mit dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen vereinbart, dass die Kohleverstromung im Rheinland bis 2030 auslaufen soll.

Einige der Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums müssen noch von einem Bund-Länder-Koordinierungsgremium beschlossen werden. Diese Entscheidung solle „zeitnah herbeigeführt werden“, so das Ministerium. Gesetzesänderungen seien dafür nicht notwendig.

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