Hubertus Heil betont Chancen einer Arbeitspflicht für Asylbewerber bei Wartezeiten

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Arbeitsminister Hubertus Heil betrachtet die Möglichkeit, Asylbewerber zu gemeinnütziger Tätigkeit heranzuziehen, als eine sinnvolle Maßnahme in bestimmten Fällen. Wie er der "Bild"-Zeitung erläuterte, besteht bereits eine rechtliche Grundlage, die es Kommunen erlaubt, Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber zu Arbeiten zu verpflichten. Speziell während der oftmals langen Wartezeiten in Sammelunterkünften könnten solche Beschäftigungsverhältnisse vorteilhaft sein, so Heil. Eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt könne auf diese Weise jedoch nicht erreicht werden. Ein beispielhaftes Vorgehen wird derzeit im Saale-Orla-Kreis in Ostthüringen verfolgt. Hier sieht man vor, Asylbewerber zu vierstündigen Arbeitseinsätzen täglich zu verpflichten. Die Grundlage für diese Entscheidung bildet das Asylbewerberleistungsgesetz, bei dem es im fünften Paragrafen festgelegt wird, dass arbeitsfähige Asylbewerber, die nicht mehr schulpflichtig sind, Arbeitsgelegenheiten annehmen müssen. Der Kreis-Sprecher gab bekannt, dass die Asylsuchenden für ihre Arbeit mit 80 Cent pro Stunde entlohnt werden. Im Falle einer Verweigerung können finanzielle Sanktionen von bis zu 180 Euro pro Monat erfolgen. Heil erörterte weiter, sein Hauptziel sei es, langfristig Arbeitsplätze mit Sozialversicherungspflicht für Menschen zu schaffen, die in Deutschland Schutz suchen. Die Förderung durch Jobcenter soll dabei intensiviert, die Fähigkeiten und Qualifikationen der Asylbewerber genauer bestimmt und entsprechend passende Arbeitsangebote gemacht werden, um dieses Ziel zu erreichen. Der von ihm so benannte "Job-Turbo" soll als Instrument zur Beschleunigung dieser Prozesse dienen.
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