Windkraftstreit in Neuötting: Stadtrat lehnt Bürgerbegehren ab

  • Stadtrat von Neuötting lehnt Bürgerbegehren gegen geplante Windkraftanlagen ab
  • Entscheidung basiert auf Aufhebung der Kommunalklausel durch Bayerische Staatsforsten

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Im Konflikt um den Bau von Windrädern im Altöttinger Forst hat der Stadtrat von Neuötting ein Bürgerbegehren nicht zugelassen. In einer Sondersitzung entschied das Gremium am Donnerstagabend, dass das Begehren gegen die geplanten Windkraftanlagen unzulässig sei. Diese Entscheidung basiert auf der Aufhebung der sogenannten Kommunalklausel durch die Bayerischen Staatsforsten im Juni, wie Erich Nachreiner, der Geschäftsleiter der Stadt Neuötting, erläuterte. Die Kommunalklausel hatte zuvor den Kommunen praktisch ein Vetorecht bei Windradprojekten in Staatswäldern eingeräumt. Politischen Wirbel hatte bereits die Ablehnung der Windräder durch einen Bürgerentscheid in der benachbarten Gemeinde Mehring im Januar dieses Jahres verursacht, was die Zukunft des Großprojekts gefährdete. Geplant war ursprünglich, dass auf dem Gebiet von Neuötting zehn der insgesamt 40 geplanten Windräder von Bayerns größtem Windpark stehen sollen. Aufgrund von Bürgerprotesten und dem ablehnenden Entscheid in Mehring wurde die Zahl der Windräder inzwischen auf 27 reduziert. Wie viele Windräder letztendlich in Neuötting errichtet werden, hängt nun vom weiteren Genehmigungsverfahren ab. Heike von der Heyden, Geschäftsführerin des deutsch-französischen Unternehmens Qair, das mit dem Windpark-Projekt betraut ist, zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Stadtrats. „Das sind für uns gute Nachrichten“, teilte sie der Deutschen Presse-Agentur mit. Der geplante Windpark gilt sowohl als Prestigeprojekt der Staatsregierung, die sich in der Vergangenheit Versäumnisse beim Windkraftausbau vorwerfen lassen musste, als auch als wichtiger Beitrag zur Energieversorgung des bayerischen Chemiedreiecks, in dem Tausende Arbeitsplätze vom Energiesektor abhängen. Hubert Aiwanger, Wirtschaftsminister und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerischen Staatsforsten, hatte im Juni betont, dass die Kommunalklausel zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten bei Windprojekten im Staatswald geführt habe. Dies hätte die im Bundesrecht verankerten und von der Landespolitik übernommenen Ziele beim Windkraftausbau gefährdet. Künftig soll jedoch das Mitspracherecht der Kommunen gewahrt bleiben. Ein ergänzendes Gesetz soll Investoren verpflichten, Kommunen und Bürger an den Erträgen der Windkraftanlagen zu beteiligen, wie Aiwanger im Juni angekündigt hatte.
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