Stärkung der Menschenrechte in Unternehmenslieferketten: EU verabschiedet wegweisendes Gesetz

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In einem richtungsweisenden Schritt zur Sicherung der Menschenrechte in Unternehmenslieferketten steht das europäische Lieferkettengesetz kurz vor der finalen Verabschiedung. Nachdem das Europäische Parlament vor etwa vier Wochen grünes Licht gegeben hatte, zeichnete sich nun die finale Annahme des Gesetzes bei einem EU-Ministertreffen in Brüssel ab. Zentraler Bestandteil des neuen Rechtsrahmens ist die Möglichkeit, Unternehmen vor europäischen Gerichten haftbar zu machen, sollten sie von Menschenrechtsverletzungen profitieren, die in ihren Lieferketten stattfinden. Dies beinhaltet ausdrücklich Verstöße wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit. Des Weiteren wird von Unternehmen die Erstellung von Klimaplänen gefordert, um zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beizutragen. Allerdings ist der Geltungsbereich der Regelung im Laufe der Verhandlungen beschränkt worden. So sind von den neuen Regelungen nun Firmen betroffen, die mindestens 1000 Mitarbeiter und einen Umsatz von 450 Millionen Euro vorweisen. Nach einer fünfjährigen Übergangsperiode soll diese Regelung vollends in Kraft treten, wobei in den ersten Jahren noch höhere Schwellenwerte Bestand haben. Das Vorhaben war nicht frei von Kontroversen innerhalb der europäischen Staaten. So gab es beispielsweise in der Bundesregierung offene Meinungsverschiedenheiten zu dem Thema, insbesondere seitens der FDP, die das Gesetz als überambitioniert ansieht. Deutschland setzt bereits ein nationales Lieferkettengesetz um, jedoch wird das EU-Gesetz in bestimmten Bereichen darüber hinausgehen und neue Maßstäbe setzen.
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