Reform der Organspenderegelungen: Neue Vorschläge und Diskussion im Bundestag

  • Neue Ideen zur Förderung der Lebendspende im Bundestag.
  • Diskussion über Widerspruchsregelung für postmortale Organspende.

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Im Zuge der Bemühungen, die Anzahl lebensrettender Organspenden zu erhöhen, gerät eine Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten in den Fokus. FDP-Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr befürwortete jüngst neue Ideen zur Förderung der Lebendspende. Sie zeigte sich erfreut über einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundeskabinetts, welcher ausgedehnte Spendeoptionen vorsieht. Aktuell erlauben gesetzliche Vorgaben Lebendspenden überwiegend nur bei Nieren. Helling-Plahr stellt jedoch infrage, warum diese Regelung nicht auch auf andere Organe wie Leber, Lunge, Darm und Bauchspeicheldrüse ausgeweitet werden sollte, insbesondere wenn es um Verwandte geht. Dies bleibt ein bedeutender Punkt in den bevorstehenden Beratungen im Bundestag. Eine wesentliche Neuerung im Gesetzentwurf betrifft die sogenannte Überkreuzspende. Künftig sollen Nierenspenden zwischen zwei Paaren ermöglicht werden, falls eine direkte Spende aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Dabei wird die Spenderniere eines Paares an den kompatiblen Empfänger des anderen Paares übergeben, und vice versa. Diese Regelung könnte die Anzahl lebensrettender Nierentransplantationen erheblich steigern, obwohl Helling-Plahr die Beschränkung auf Nieren kritisiert. Weiterhin soll auch die altruistische Lebendspende gefördert werden, bei der der Spender den Empfänger nicht persönlich kennt. Die FDP setzt sich schon seit langem für eine bessere Nutzung des Potenzials dieser selbstlosen Spendenform ein, um Patienten in kritischen Situationen zu helfen. Zusätzlich steht eine Reform der postmortalen Organspenderegelungen auf der Agenda des Bundestages. Eine Abgeordnetengruppe plädiert für die Einführung der Widerspruchsregelung, wonach jeder Bürger automatisch als Organspender gilt, sofern er oder sie nicht aktiv widerspricht. Diese Initiative versucht, eine Regelung wiederzubeleben, die 2020 im Bundestag gescheitert war. Derzeit ist eine Organentnahme nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
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