Rechtsurteil bringt Elektroschrott-Management der Discounter ins Visier

  • Aldi Nord wurde wegen Verstößen gegen die gesetzliche Elektroschrott-Rücknahmepflicht verurteilt.
  • Die Deutsche Umwelthilfe fordert intensivere Kontrollen und Schulungen im Einzelhandel.

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Das Kölner Landgericht hat Aldi Nord aufgrund von Verstößen gegen die gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektroschrott verurteilt und damit Schwächen beim Discounter offengelegt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte erfolglos versucht, in einer Aldi-Nord-Filiale drei Elektro-Kleingeräte zurückzugeben, was dem Discounter eine Zahlung von 386,20 Euro sowie Zinsen einbrachte. Obwohl dieser Betrag für den Handelsriesen gering erscheint, ist das Urteil eine klare Mahnung. In mehreren Fällen scheiterte die Rückgabe von Altgeräten, obwohl Aldi Nord nach eigenen Angaben ihre Mitarbeitenden über die Rücknahmepflicht informiert hatte. Eine Aldi-Mitarbeiterin bestätigte im Zeugenstand, sie sei niemals über die Verpflichtung unterrichtet worden, was als Rechtsverstoß bewertet wurde. Dieses Urteil ist Teil einer Reihe von Gerichtsprozessen gegen Aldi Nord, Aldi Süd und Lidl, bei denen Defizite im Umgang mit Elektroschrott aufgedeckt wurden. Die Deutsche Umwelthilfe intensivierte ihren Druck auf den Einzelhandel, um die Einhaltung der Rücknahmepflicht sicherzustellen, und fordert verstärkte Kontrollen durch die Behörden. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, betont die ökologische Bedeutung der Rücknahmepflicht. Falsch entsorgter Elektroschrott könne wertvolle Rohstoffe verschleudern und durch enthaltene Schadstoffe die Umwelt gefährden. Metz appelliert an Supermärkte und Drogerien, die Rücknahme in allen Filialen sicherzustellen und das Personal entsprechend zu schulen. Aldi Nord reagierte auf das Urteil ohne konkrete Stellungnahme. Ein Firmensprecher betonte, dass die Rücknahme von Elektroaltgeräten einheitlich in allen rund 2200 Aldi-Nord-Märkten geregelt sei. Es gäbe klare Vorgaben und entsprechende Behältnisse für die Altgeräte, so der Sprecher. Seit Juli 2022 sind Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter gesetzlich verpflichtet, Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern kostenlos zurückzunehmen. Größere Geräte müssen nur zurückgenommen werden, wenn zeitgleich ein vergleichbares Neugerät gekauft wird.
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