Oberverwaltungsgericht stellt Ampel-Koalition vor neue Herausforderungen im Umweltschutz

  • Oberverwaltungsgericht kritisiert unzureichende Maßnahmen des Luftreinhalteprogramms.
  • Regierung muss Maßnahmen zur Reduktion von Luftschadstoffen erweitern.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit seinem jüngsten Urteil die Ampel-Koalition erneut in die Kritik gerückt. Das Gericht erkennt an, dass das Nationale Luftreinhalteprogramm der Bundesregierung nicht ausreicht, um die europäischen Ziele zur Reduktion von Luftschadstoffen zu erfüllen. Die Prognosen, auf denen das Programm basiert, seien teils fehlerhaft und würden nicht die neuesten Daten berücksichtigen, so das Urteil unter der Vorsitzenden Richterin Ariane Holle. "Ein guter Tag für saubere Luft", sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, triumphierend. Er betonte, dass die Bundesregierung nun erstmals gezwungen sei, zusätzliche effektive Maßnahmen zur Verringerung von fünf spezifischen Luftschadstoffen bereits für das Jahr 2025 zu beschließen. Obwohl das Urteil dies nicht konkret festlegt, müsse das Programm zumindest aktualisiert werden, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Das Programm, das 2019 beschlossen und im Mai 2024 aktualisiert wurde, umfasst Maßnahmen zur Verringerung von Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid. Die DUH hatte das Programm aufgrund unzureichender Maßnahmen kritisiert und rechtliche Schritte eingeleitet. Das Gericht ließ eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, sodass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Die Debatte um ein Tempolimit auf Autobahnen ist wieder entbrannt, nachdem Resch forderte, den Stickstoffoxidausstoß durch Geschwindigkeitsbegrenzungen zu vermindern. Die FDP im Bundestag lehnte diese Forderung vehement ab und verweist auf die Unzumutbarkeit solcher Maßnahmen für die Bevölkerung. Das Bundesumweltministerium kündigte an, das Urteil umfassend zu prüfen, sobald es schriftlich vorliegt. Eine Sprecherin des Ministeriums betonte, dass die Klage der DUH nur teilweise erfolgreich war. Die Bundesregierung muss nun keine jährliche Reduktion der Schadstoffe festschreiben, wonach die DUH ebenfalls verlangt hatte. Luftschadstoffe sind eine erhebliche Gesundheitsgefahr und führen zu vorzeitigen Todesfällen. Laut der Europäischen Umweltagentur (EUA) starben im Jahr 2020 mindestens 238.000 Menschen durch Feinstaubpartikel, 49.000 durch Stickstoffdioxid und 24.000 durch erhöhte Ozonwerte. In Deutschland sterben nach Angaben der DUH jährlich 28.000 Menschen vorzeitig aufgrund von Stickstoffdioxid und 68.000 aufgrund von Feinstaubpartikeln. Das Gericht warf der Regierung vor, wichtige aktuelle Daten und Entwicklungen nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Beispielsweise sei der Klimaschutz-Projektionsbericht 2023 vom August diesen Jahres nicht eingeflossen. Auch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes von September 2023 und die veränderten Rahmenbedingungen bei der Kohleverstromung und Elektrofahrzeugförderung seien nicht angemessen in die Prognosen einbezogen worden. Die Umwelthilfe bleibt ihrer Linie treu und zieht immer wieder juristisch gegen die Umweltpolitik der Regierung zu Felde. Erst im Mai entschied das Oberverwaltungsgericht, dass das Klimaschutzprogramm nachgebessert werden muss, und im Juli reichte die DUH eine Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle Klimaschutzgesetz beim Bundesverfassungsgericht ein.
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