Neues Gewichtslimit für Fahrradanhänger: Bundesverkehrsminister plant Anpassungen

  • Gewichtslimit für ungebremste Fahrradanhänger auf 50-60 kg begrenzt.
  • Neue Anforderungen sollen Verkehrssicherheit erhöhen.

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Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) plant eine Regulierung des zulässigen Gewichts für ungebremste Fahrradanhänger. Laut einem Sprecher des Ministeriums ist vorgesehen, die höchstzulässige Gesamtmasse dieser Anhänger auf 50 Kilogramm zu begrenzen. Mit dieser Maßnahme soll die Verkehrssicherheit für Radfahrer und alle Verkehrsteilnehmer auf den Straßen erhöht werden. Die Anpassungen sollen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verankert werden und basieren auf wissenschaftlichen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Sollte die Verbindungseinrichtung des Anhängers auf Höhe der Hinterradachse des Fahrrades befestigt sein, könnte die höchstzulässige Masse sogar auf 60 Kilogramm angehoben werden. Diese neuen Anforderungen sollen für alle neu in den Verkehr gebrachten Fahrradanhänger gelten und unterliegen einer Übergangsfrist von fünf Jahren ab dem Inkrafttreten der neuen Verordnung. Hersteller von Fahrradanhängern können die Einhaltung der neuen Vorgaben im Rahmen der Selbstzertifizierung bestätigen. Der Fahrradclub ADFC hat sich laut einem Bericht des "Spiegel" dafür ausgesprochen, dass das zulässige Gesamtgewicht ungebremster Anhänger nicht zu niedrig angesetzt wird.
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