Neue Tierhaltungs-Kennzeichnungen – Verbrauchertransparenz künftig verstärkt

  • Neues staatliches Logo zur Tierhaltung ab 2025 verpflichtend.
  • Langfristige Finanzierung für Tierhaltungsumbau bleibt ungelöst.

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Sommerzeit ist Grillzeit, und das bedeutet Hochsaison für Steaks und Würstchen aus dem Supermarkt. Auf den Verpackungen im Fleischregal gibt es bereits Angaben zur Haltungsform der Tiere. Nun wird ein bekanntes Kennzeichen des Handels ab Juli umgestaltet, und ab Mitte 2025 soll ein staatliches Logo hinzukommen. Schweinemastbetriebe müssen daher bis zum 1. August ihre Haltungsformen melden, doch die Umsetzung durch die Länder ist noch schleppend. Bis zum Fristende war vielerorts nicht klar, wohin die Meldungen gesendet werden sollen. Während Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen bereits zuständige Behörden benannt haben, warten andere Bundesländer noch nach. Das Bundesagrarministerium geht jedoch davon aus, dass die Länder ihre Verpflichtungen erfüllen werden, da die Meldefrist fast zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes liegt. Ein Verlängerungspuffer ist nicht vorgesehen. Das im August 2023 beschlossene Gesetz der Ampel-Koalition sieht vor, dass ab August 2025 inländische Erzeugnisse verpflichtend gekennzeichnet werden, zunächst mit Schweinefleisch im Supermarkt. Geplant ist ein System mit fünf Kategorien, das bei den Mindestanforderungen der Haltungsform „Stall“ beginnt und bis zur „Bio“-Haltung reicht. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir stellte das neue Logo bereits vor: Ein sachlich-nüchternes Rechteck mit dem Schriftzug „Tierhaltung“, umrahmt von einer schwarzen Linie und ergänzt durch kleinere Rechtecke, die die Haltungsformen anzeigen. Eine mintgrüne Hintergrundvariante soll ebenfalls möglich sein. Die Landwirte müssen die Anzahl der Tiere und ihre Haltungsformen an die jeweiligen Behörden melden und erhalten danach eine unbefristete Kennnummer. Dieser Prozess soll innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen sein. Die ersten gekennzeichneten Produkte könnten ab 2025 erscheinen. Parallel dazu plant die Regierung, die Kennzeichnung auf Gaststätten und Kantinen auszuweiten. Ein Fachgespräch mit Experten aus Landwirtschaft und Gastronomie ist für September geplant, und im Oktober soll ein Gesetzentwurf im Bundestag vorgestellt werden. Auch die freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten, die 2019 als „Haltungsform“ eingeführt wurde, wird angepasst. Bisher gibt es vier Stufen von „Stallhaltung“ bis „Premium“, was nun auf fünf Stufen erweitert wird, um mit dem staatlichen Logo übereinzustimmen. Langfristig bleibt die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung ungeklärt. Eine Milliarde Euro als Anschub für Schweinehalter konnte Minister Özdemir sichern, aber für andere Tierarten und langfristige Anpassungen sind weitere Finanzierungszusagen notwendig. Vorschläge liegen vor und nun sei der Gesetzgeber gefordert, wie Özdemir betonte. Die „Initiative Tierwohl“ hat bereits mitgeteilt, dass ihre Programme bis mindestens Ende 2027 weiterlaufen werden.
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