Neuausrichtung der deutschen Mobilfunklandschaft: Bundesnetzagentur setzt auf Qualitätssteigerung

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In einer wegweisenden Entscheidung zur Verbesserung der Handynetze in Deutschland hat Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, ein neues Regelwerk präsentiert. Dieses soll den Ausbau und die Qualität des Mobilfunks maßgeblich prägen und damit Verbraucher und Wettbewerb stärken. Mit dem Rhythmus von etwa vier bis fünf Jahren ist es Tradition, dass der Bund Nutzungsrechte für essenzielle Frequenzbänder versteigert. Diese Bänder sind das Rückgrat eines robusten Mobilfunknetzes und spülen Milliardensummen in die Staatskasse. Doch in einer Kehrtwende wurden die Pläne für eine Auktion in diesem Jahr verworfen. Stattdessen wird die Laufzeit bereits vergebener Frequenzen um fünf Jahre verlängert. Dieser Schritt soll den Netzbetreibern Kosten in Milliardenhöhe ersparen und dennoch die Qualität des Mobilfunknetzes voranbringen. Die Einsicht der Behörden, dieses Mal keine Auktion abzuhalten, trägt dem Umstand Rechnung, dass mit 1&1 ein vierter Wettbewerber den Netzausbau in Deutschland vorantreibt. Da in absehbarer Zeit keine ausreichende Menge an Frequenzen für vier Anbieter zur Verfügung stehen wird, erweist sich die Verlängerung als pragmatische Lösung. Der Fokus liegt auf einer umfassenden Flächenversorgung, die mittels einer Vielzahl von Auflagen erreicht werden soll. So wird angestrebt, dass bis zum Jahr 2030 jeder Netzbetreiber mindestens 99,5 Prozent der Landesfläche mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde versorgen muss. Zusätzliche Bestimmungen zielen darauf ab, auch die Netzanbindung im ländlichen Raum und entlang von Bundesstraßen signifikant zu verbessern. Verbraucher profitieren von den detaillierten Auflagen, da sie nun mit einer fortlaufend guten Verbindung durch ihren jeweiligen Anbieter rechnen können, anstatt sich auf einen branchenweiten Standard verlassen zu müssen. Die Verlängerung der Nutzungsrechte bringt allerdings für den Neuling 1&1 bestimmte Nachteile mit sich, die durch spezielle Regelungen abgefedert werden sollen. Neben den strategischen Planungen bleibt die Diskussion um Drittanbieter wie Freenet virulent. Freenet drängte auf verpflichtenden Zugang zu den Netzen der großen Betreiber, eine Forderung, die von den Platzhirschen kritisiert wird und letztlich keinen Eingang in das Regelwerk fand. Die vorbereitete Entscheidung hat bereits Zustimmung aus der Politik erfahren, während die etablierten Netzbetreiber gemischte Gefühle äußern und eine verlängerte Frist bevorzugt hätten. Das Bundeskartellamt sieht weiterhin die Bedeutung eines wettbewerbsfördernden Handelns als vorrangig an. Mit einem Entwurf, der in den nächsten Monaten diskutiert wird, soll die finale Entscheidung im Herbst gefasst werden. Änderungen sind zwar möglich, doch ein radikaler Kurswechsel erscheint wenig wahrscheinlich.