Lee Jae Yong: Samsung-Erbe triumphiert vor Gericht

Eulerpool News
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In einem bemerkenswerten Richterspruch hat das Bezirksgericht Seoul Lee Jae Yong, den Erben des gewaltigen Samsung-Konglomerats, von Anschuldigungen der Aktienmanipulation und weiteren finanziellen Delikten freigesprochen. Die juristische Überprüfung fand angesichts der Fusion zweier Samsung-Unternehmenseinheiten aus dem Jahr 2015 statt, ein Schritt, der damals von vielen Seiten heftiger Kritik ausgesetzt war. Lee, 55, sah sich mit Vorwürfen konfrontiert, die im Kontext der Fusion von Samsung C&T und Cheil Industries zu betrachten sind, wobei letztere ein Paradebeispiel für die engen Verflechtungen innerhalb des größten koreanischen Konzerns darstellt. Beobachter sahen in diesem Schritt eine Machtkonsolidierung im Sinne der Gründerfamilie, wovon Lee Jae Yong als Enkel des Firmengründers Lee Byung Chull unmittelbar profitieren würde. Dennoch konnte das Gericht keinerlei rechtswidriges Vorgehen aufseiten des Firmenerben feststellen. Nicht nur wirtschaftliche, sondern auch familiäre Aspekte schienen im Prozess eine Rolle gespielt zu haben, doch die Waage der Justiz neigte sich zugunsten von Lee, dessen Position im Speicherchip-Primus Samsung Electronics nun weiter unangefochten bleibt. Die klassischen Familienunternehmen in Südkorea, auch als Chaebols bekannt, stehen oft im Fokus öffentlicher Diskurse über Macht und Moral in der Wirtschaft. Dieses Urteil dürfte daher nicht nur für die Beteiligten richtungsweisend sein, sondern auch für die allgemeine Wahrnehmung von Familienkonzernen im asiatischen Raum.