Lauterbachs Reformvorschlag: Mehr Flexibilität für Apotheken im ländlichen Raum

  • Reformvorschläge für mehr Flexibilität und Digitalisierung in Apotheken.
  • Apothekenbranche äußert Widerstand gegen die Reform.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant eine weitreichende Reform für Apotheken, um die Arzneimittelversorgung insbesondere in ländlichen Gebieten zu sichern. "Es besteht Handlungsbedarf, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln mittel- und langfristig weiterhin zu sichern", heißt es im Entwurf des Ministeriums. Flexiblere Regelungen für Filialen, Öffnungszeiten und die Einführung neuer digitaler Lösungen sollen dies ermöglichen. Aktuell finden zunehmende Apothekenschließungen statt, was laut Ministerium auch auf den Fachkräftemangel und die Abwanderung ärztlicher Praxen zurückzuführen ist. Dem soll entgegengewirkt werden, indem Apothekenstandorte in schlecht versorgten Regionen gestärkt und Neugründungen erleichtert werden. Der Entwurf soll gegen Ende des Jahres in den Bundestag eingebracht werden. Bei den Öffnungszeiten sollen Apotheken mehr Flexibilität erhalten. Statt der bisherigen festen Zeiten wird ein Mindestangebot von sieben Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten vorgeschlagen, samstags sollen zudem vier Stunden ausreichen. Auch das Modell der "Filialverbünde" wird überarbeitet: Hauptapotheken dürfen künftig mehr Filialen und zusätzliche Zweigapotheken betreiben. In ländlichen Gebieten sollen die Anforderungen an Zweigapotheken, etwa hinsichtlich der Räumlichkeiten, gelockert werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Digitalisierung. Geplant ist der Ausbau der "Telepharmazie" über interaktive Videoverbindungen. So können Apotheken auch bei Abwesenheit der Apothekerin oder des Apothekers geöffnet bleiben. Die Apothekenleitung muss allerdings mindestens acht Stunden pro Woche persönlich anwesend sein, wobei auf erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten zurückgegriffen werden kann. Auch eine gerechtere Vergütungsstruktur ist vorgesehen. Honoraranreize sollen insbesondere Apotheken in ländlichen Regionen zugutekommen. Der Zuschlag für Arzneimittel während der Notdienstzeiten soll von 21 auf 28 Cent erhöht werden, wodurch jährlich 50 Millionen Euro mehr für die Notdienstvergütung zur Verfügung stehen sollen. Zusätzlich plant das Ministerium, das Impfangebot in Apotheken auszuweiten. Neben COVID-19- und Grippeimpfungen sollen auch Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie und Polio möglich werden. Die Apothekenbranche äußert jedoch scharfen Widerstand. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände warnt vor einer "zerstörerischen Reform", die zahlreiche Arbeitsplätze gefährden könnte. Dennoch bleibt das Ministerium standhaft und betont die Notwendigkeit der Reformen, um eine dauerhafte Ausdehnung des Angebots sicherzustellen. Aktuelle Zahlen belegen die Dringlichkeit: Ende März existierten noch 17.429 Apotheken, was 142 weniger gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die Branche fordert seit langem eine Anpassung der Honorarsätze aufgrund der prekären finanziellen Lage vieler Apotheken.

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