Klage gegen Klimaaktivisten: Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung

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Die juristischen Auseinandersetzungen um Klimaproteste nehmen eine neue Wendung: Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat nun Anklage gegen fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, als Teilgruppe mit Straftaten erheblichen Ausmaßes gegen Infrastruktureinrichtungen vorgegangen zu sein. Im Fokus der Ermittlungen stehen unter anderem Sabotageakte gegen die PCK Raffinerie Schwedt und eine Mineralölleitung sowie Störungen am Flughafen BER und im Museum Barberini. Die extensive einjährige Ermittlung der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Kombination mit Durchsuchungen über Bundesländergrenzen hinweg legte den Grundstein für diese Anklage. Zusätzlich prüft die Generalstaatsanwaltschaft München seit ungefähr einem Jahr ähnliche Vorwürfe gegen Aktivisten der selben Gruppe, während auch in Flensburg Verfahren laufen. Die Anklage, welche neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung auch Nötigung, Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe beinhaltet, wirft den Aktivisten eine planvolle und strukturierte Begehung der Straftaten vor. Angeführte Delikte reichen von Angriffen auf Kunstwerke, wie die Attacke auf ein Monet-Gemälde mit einem Schätzwert von 111 Millionen Euro, bis hin zur Blockade von Verkehrsinfrastruktur. Die Reaktionen auf diese Anklage sind gespalten: Während die "Letzte Generation" von Einschüchterung und unrechtmäßiger Kriminalisierung ihres Protests spricht, sehen Brandenburgs Innen- und Justizminister, beide der CDU, Anhaltspunkte für die Klassifizierung als kriminelle Vereinigung. Die Grünen und Linke äußern Kritik am Vorgehen gegen die Gruppe. Ungeachtet der politischen Kontroverse wird das Landgericht Potsdam über den Beginn des Prozesses befinden. Die "Letzte Generation" hebt als Ziel ihrer Aktionen hervor, die Bundesregierung zu einem stärkeren Engagement gegen die Klimakrise zu bewegen und wurde besonders durch Straßenblockaden bekannt. Eine Einschätzung der Berliner Senatsjustizverwaltung lehnte eine Einstufung der Gruppe als kriminelle Vereinigung bislang ab.
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