Keine Aufspaltung der Wirecard-Musterklage – Gericht lehnt Antrag ab

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In einer aktuell entschiedenen Rechtsfrage um die Wirecard-Affäre hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, die Musterklage der ehemaligen Aktionäre als Einheit zu behandeln. Die Forderung des Musterklägers, die Schadenersatzansprüche gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun und zehn weitere Personen in zwei Prozesse aufzuteilen, wurde abgewiesen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine Aufspaltung zu einer ineffizienten Verdoppelung von Verfahrensschritten führen würde, da beide Verfahren ähnliche Zielsetzungen hätten. Seit dem Zusammenbruch von Wirecard im Juni 2020 sind Straf- und hunderte von Zivilverfahren zugleich ins Rollen gekommen. Vor allem die Schadensersatzklagen von früheren Aktionären und Investoren des Unternehmens stehen im Zentrum der juristischen Aufarbeitung. Die meisten dieser Klagen richten sich gegen Braun, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, und gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, welche die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des Unternehmens abgesegnet hatte. Das Landgericht München I hatte aufgrund der Masse an ähnlichen Klagen ein Musterverfahren eingeleitet, in dem mehrere Klagen zusammengefasst wurden. Zu den Beklagten zählen neben Braun und EY auch Michael Jaffé als Insolvenzverwalter, Brauns Vermögensverwaltungsfirma, der flüchtige Jan Marsalek, Ex-Finanzvorstand Alexander von Knoop, der geständige Kronzeuge Oliver Bellenhaus sowie vier involvierte Wirtschaftsprüfer. Während das Verfahren gegen Brauns insolvente Beteiligungsgesellschaft vom Gericht vorerst ausgesetzt wurde, bleibt das Musterverfahren gegen die anderen zehn Beklagten aufrecht. Der frühere Chef-Buchhalter von Wirecard, der neben Braun und Bellenhaus im Strafprozess angeklagt ist, ist im Zivilverfahren nicht unter den Beklagten. Interessanterweise tritt Insolvenzverwalter Jaffé im Musterverfahren zwar als Beklagter auf, hat jedoch selbst auch Klagen gegen Braun und andere ehemalige Wirecard-Manager eingereicht.
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