Google unter Antitrust-Beschuss: Ein Monopol, das Grenzen überschreitet

  • Google hat exklusive Vereinbarungen zur Sicherung seines Monopols getroffen.
  • Richter bestätigt wettbewerbshemmende Effekte durch Googles Vertriebsvereinbarungen.

Eulerpool News·

Richter Amit Mehta vom US-Bezirksgericht hat festgestellt, dass Google gegen das Kartellrecht verstoßen hat, indem es Milliarden von Dollar investierte, um exklusive Vereinbarungen mit Entwicklern, Netzbetreibern und Geräteherstellern zu sichern und als Standard-Suchmaschine zu fungieren. In seiner 277-seitigen Urteilsbegründung führt Mehta aus: „Google ist ein Monopolist und hat sich als solcher verhalten, um sein Monopol zu erhalten.“ Obwohl Nutzer theoretisch zu konkurrierenden Suchmaschinen wechseln könnten, geschehe dies in der Realität selten. Diese Standardeinstellungen seien extrem wertvolles „Immobilienvermögen“ für Google, da die meisten Nutzer nicht über die Voreinstellungen hinausgehen und Google dadurch täglich Milliarden von Suchanfragen erhalte. Google selbst sei sich der immensen Bedeutung dieser Voreinstellungen bewusst. So prognostiziert das Unternehmen, dass der Verlust der Safari-Standardeinstellung zu einem erheblichen Rückgang der Suchanfragen und somit zu Milliardenverlusten führen würde. Diese Vertriebsvereinbarungen hätten außerdem eine wesentliche wettbewerbshemmende Wirkung: Sie verringerten den Anreiz, in die Entwicklung von Suchtechnologien zu investieren und zu innovieren. Richter Mehta betonte weiter: „Es gibt keinen echten Wettbewerb um diese Verträge. Google hat keine wirklichen Konkurrenten.“ Google habe seine Marktbeherrschung nicht zufällig erreicht, sondern durch den Einsatz tausender hochqualifizierter Ingenieure, kontinuierliche Innovationen und kluge Geschäftsentscheidungen. Das Ergebnis sei die branchenweit qualitativ hochwertigste Suchmaschine, die Google das Vertrauen von Hunderten Millionen täglicher Nutzer eingebracht habe.
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