EU-Parlament ringt um zukunftsfähiges Lieferkettengesetz

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In einer wegweisenden Abstimmung zeigt sich das EU-Parlament kompromissbereit bezüglich der finalen Ausgestaltung des europäischen Lieferkettengesetzes – ein Gesetzesvorhaben, das trotz fehlender Unterstützung seitens Deutschlands, in der gesamten EU bindende Kraft entfalten wird. Ziel des Vorstoßes ist die Stärkung der Menschenrechte auf globaler Ebene. Insbesondere Großkonzerne sollen in die Verantwortung genommen werden, um Rechtsverletzungen wie Kinder- und Zwangsarbeit nicht nur zu unterbinden, sondern diese auch im Hinblick auf ihr Geschäftsmodell und den Kampf gegen die Klimaerwärmung transparent zu machen. Der verhandelte Kompromiss weist indes eine Aufweichung der ursprünglichen Einigung auf: Zunächst werden Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 1,5 Milliarden Euro in die Pflicht genommen. Nach drei Jahren wird diese Regelung auf Unternehmen mit 4000 Beschäftigten und 900 Millionen Euro Umsatz ausgeweitet. Im Vergleich zur deutschen Gesetzeslage fallen dabei Unterschiede ins Auge, vor allem was die Haftbarkeit betrifft. Während das deutsche Lieferkettengesetz Unternehmen nicht für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar macht, öffnet das EU-Gegenstück diese Tür. Zugleich ist die deutsche Version bereits für Firmen mit mindestens 1000 Angestellten bindend. Bei Nichtbefolgung der EU-Gesetzgebung drohen den Unternehmen empfindliche Strafen. Die Mitgliedsstaaten sollen Aufsichtsbehörden einberufen, die bei Verstößen Geldbußen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängen dürfen. Die Reaktionen aus der Wirtschaft sind geteilt. Während die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) den bürokratischen Aufwand und die andauernde Rechtsunsicherheit kritisiert, betont Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) die Wichtigkeit des Gesetzes, um wirtschaftliche Einbußen für Deutschland abzuwehren. Deutschlands Rolle in diesen Verhandlungen bleibt zwiespältig. Auf EU-Ebene machte eine innerdeutsche Unstimmigkeit eine einheitliche Position unmöglich. Die FDP mahnte angesichts der Befürchtung zu hoher Bürokratie und Rechtsrisiken zur Vorsicht, wohingegen Vertreter von SPD und Grünen die Gesetzesinitiative befürworteten.