EU-Kommission untersucht Apple: Neue Regeln für Online-Plattformen im Fokus

  • EU-Kommission untersucht mögliche Verstöße von Apple gegen neue Regeln für Online-Plattformen.
  • Strafen und mögliche Zerschlagung des Unternehmens bei anhaltenden Verstößen drohen.

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Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Apple wegen möglicher Verstöße gegen neue Auflagen für große Online-Plattformen eingeleitet. Ziel dieser Überprüfung ist es zu klären, ob der US-Technologieriese seiner Pflicht nachkommt, Nutzer gebührenfrei zu Software-Angeboten außerhalb seines App Stores weiterzuleiten - dies teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager äußerte sich zu dem Fall: "Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt." Seit Anfang März müssen sich Unternehmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten, das mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sowie bessere Chancen für neue Marktteilnehmer fördern soll. Diese Regelung zielt darauf ab, die Dominanz großer Plattformbetreiber aufzubrechen, die als sogenannte "Gatekeeper" ihre Marktposition festigen könnten. Zu diesen Schlüsselakteuren gehören neben Apple auch Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta. Die EU-Kommission bezweifelt zudem die Verhältnismäßigkeit der von Apple eingeführten "Kerntechnologiegebühr", die Teil der im März aktualisierten Geschäftsbedingungen des Unternehmens ist. Diese Gebühr beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App über der Schwelle von einer Million Downloads innerhalb eines Jahres. Alternativ können Entwickler das bisherige Modell nutzen und weiterhin 15 oder 30 Prozent der digitalen Erlöse innerhalb der App als Abgabe an Apple zahlen. Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, könnten Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes drohen - und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verstöße. Als letzte Konsequenz steht sogar eine Zerschlagung des Unternehmens im Raum. Über mögliche Strafen könnten letztlich Gerichte entscheiden.
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