EU-Kommission prüft mögliche unzulässige Subventionen beim Nürburgring

  • Die Europäische Kommission untersucht, ob beim Verkauf des Nürburgrings 2014 unzulässige Subventionen geflossen sind.
  • Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die den ursprünglichen Verkaufsprozess beanstandete.

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Die Europäische Kommission lenkt erneut ihr Augenmerk auf mutmaßlich wettbewerbswidrige Staatshilfen im Rahmen des Verkaufs der legendären Rennstrecke Nürburgring. Grund für die neue Überprüfung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2021. Der EuGH hatte den ursprünglichen Verkauf der Anlage im Jahr 2014 beanstandet und entschieden, dass dieser Vorgang einer erneuten Prüfung bedarf. Der Vorwurf lautet, die Kommission habe damals nicht ausreichend untersucht, ob die ehemals staatliche Rennstrecke zu einem möglicherweise unangemessen niedrigen Preis veräußert wurde. Im Jahr 2014 hatte der Autozulieferer Capricorn für etwa 77 Millionen Euro den Zuschlag für den Nürburgring erhalten. Dies geschah, nachdem das Bundesland Rheinland-Pfalz fast eine halbe Milliarde Euro in den Ausbau der Anlage inklusive eines neuen Freizeitparks investiert hatte. Der EuGH stellte fest, dass es "Anlass zu Bedenken" gab, die die Kommission hätten veranlassen müssen, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Die Europäische Kommission will nun ausführlich untersuchen, ob Capricorn möglicherweise durch das damalige Ausschreibungsverfahren bevorteilt wurde. Alle beteiligten Parteien haben die Möglichkeit, sich zu dem Verfahren zu äußern. Die Kommission betont, dass die Prüfung ergebnisoffen geführt werde.
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