EU-Kommission eröffnet Kartellverfahren gegen Delivery Hero und Glovo

  • EU-Kommission untersucht mögliche Absprachen zwischen Delivery Hero und Glovo.
  • Mögliche Strafe von über 400 Millionen Euro wegen potenzieller Kartellrechtsverstöße.

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Die EU-Kommission hat ein formelles Verfahren gegen den Essenslieferdienst Delivery Hero wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrige Absprachen eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung ist die mögliche Zusammenarbeit mit dem ebenfalls in der Lieferdienst-Branche tätigen Unternehmen Glovo aus Spanien. Konkret wird untersucht, ob beide Unternehmen unzulässige Absprachen über Preise und Strategien getroffen haben. Bereits im November des vergangenen Jahres führte die Kommission unangekündigte Inspektionen bei Delivery Hero in Berlin und Barcelona durch. In einer Stellungnahme erklärte Delivery Hero, dass man in vollem Umfang mit den Behörden kooperiere. Das Unternehmen, dessen Hauptsitz in Berlin ist, bietet dort jedoch keine eigenen Lieferdienste an. „Delivery Hero und Glovo gehören zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa“, betonte die EU-Kommission. Seit Juli 2018 hält Delivery Hero eine Minderheitsbeteiligung an Glovo und übernahm im Juli 2022 die vollständige Kontrolle über das Unternehmen. Die Brüsseler Behörde vermutet, dass Absprachen bereits vor dieser Übernahme stattgefunden haben könnten. Vor rund zwei Wochen überraschte Delivery Hero mit der Mitteilung, dass eine mögliche Strafe von über 400 Millionen Euro wegen potenzieller Kartellrechtsverstöße verhängt werden könnte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte das Unternehmen lediglich 186 Millionen Euro für diesen Konflikt zurückgestellt. Eine deutliche Erhöhung der Rückstellung wurde daher angekündigt. Neben Absprachen zu sensiblen Informationen wie Preisen, vermutet die EU-Kommission, dass Delivery Hero und Glovo vereinbart haben könnten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Darüber hinaus steht der Vorwurf im Raum, dass beide Unternehmen lokale Märkte untereinander aufgeteilt haben. Die Kommission betonte jedoch, dass sie bislang noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen sei, ob die Unternehmen gegen EU-Regeln verstoßen haben.
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