Erbstreit bei Drogerie-Imperium: Müller-Familie vor Gericht

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Ein erbitterter Erbstreit erschüttert das Herz einer der bekanntesten Handelsdynastien Deutschlands. Im Fokus der juristischen Auseinandersetzung stehen der Gründer der gleichnamigen Drogeriekette, Erwin Müller, und seine Frau Anita sowie deren drei erwachsene Adoptivkinder. Die Kinder fordern ihren Pflichtteil des Familienerbes ein und haben dafür ihren Stiefvater und dessen Ehefrau verklagt. Der Kern des Disputs liegt in einem Vertrag begründet, durch den die Adoptivkinder auf ihren Pflichtteil verzichteten. Die Anwälte der Adoptivkinder, angeführt von Maximilian Ott, verurteilen den Vertrag als rechtswidrig. "Der Pflichtteilverzichtsvertrag steht auf dem Prüfstand, da wir ihn für sittenwidrig und formnichtig halten", betont Anwalt Ott. Die Kinder selbst halten sich in der öffentlichen Debatte zurück und verzichten auf Kommentare. Auf der anderen Seite bittet der Vertreter des Müller-Ehepaares, Anton Steiner, um Diskretion und weist darauf hin, dass es üblich sei, sich nicht zu laufenden Verfahren zu äußern. Der Geschäftsmann Erwin Müller, der seine berufliche Laufbahn als Friseur begann, revolutionierte den deutschen Einzelhandel, indem er 1953 in einer Wohnung seinen ersten Friseursalon gründete und diesem eine überraschende Wendung gab, als er dort zusätzlich Kosmetik- und Drogerieartikel anbot. Inspiriert von den Geschäftsmodellen kanadischer und US-amerikanischer Drugstores sowie SB-Warenhäusern, eröffnete Erwin Müller 1973 seinen ersten reinen Drogeriemarkt in Ulm, welcher der Auftakt für das heutige Handelsimperium war. Mit rund 35.000 Mitarbeitern und über 900 Filialen in ganz Europa hat sich die Drogeriekette nicht nur als feste Größe im deutschen Handel etabliert, sondern auch als bedeutender Arbeitgeber und wichtiger Bestandteil der europäischen Einzelhandelslandschaft.