Entscheidung in Leipzig: Schicksal der Rügener Gasleitung in der Waagschale

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In einer wegweisenden Entscheidung verlautbart das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, ob die juristischen Einwände von Umweltschutzverbänden gegen das Rügener Flüssigerdgas (LNG) Terminal und dessen Anbindungsleitung Beständigkeit erlangen werden. Die Deutsche Umwelthilfe sowie der Naturschutzbund Deutschland, kurz Nabu, haben geforderten, den im August 2023 ergangenen Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, welcher den Bau der Anbindungsleitung genehmigte. Ihre Anträge auf einen sofortigen Baustopp blieben jedoch im vergangenen Jahr vor den Leipziger Richtern ohne Erfolg. Die 50 Kilometer lange Pipeline, welche sich ihren Weg durch die Ostsee bahnt, stellt die Verbindung des Terminals auf Rügen zum Festland-Gasleitungsknoten in Lubmin her. Dieser Ausbau der Infrastruktur für verflüssigtes Erdgas erfolgte vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine – unter der Prämisse, Umweltverträglichkeitsprüfungen aussetzen zu dürfen. Ein Schritt, den die Umweltverbände stark kritisieren – aus ihrer Sicht nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich für Natur und Umwelt. Seitens des Bundes wird das Terminal indes als essentieller Baustein zur Gewährleistung der nationalen Energieversorgungssicherheit verteidigt.