Entscheidung im Erbrechtsfall um Drogerie-Pionier Erwin Müller steht bevor

  • Urteil im Erbrechtsstreit von Erwin Müller und seiner Frau gegen ihre adoptierten Kinder wird erwartet.
  • Die Chancen der Klage der Adoptivkinder werden vom Landgericht Ulm als gering eingeschätzt.

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Im laufenden Erbrechtsstreit des prominenten Drogerie-Unternehmers Erwin Müller und seiner Frau Anita gegen ihre drei adoptierten Kinder wird am Montag ein Urteil erwartet. Dies teilte eine Sprecherin des Landgerichts Ulm mit. Bereits seit Mai befinden sich die Parteien in einer rechtlichen Auseinandersetzung, in der die Adoptivkinder ihren Pflichtteil des Erbes einfordern. Der Gegenstand des Prozesses ist ein Vertrag, den die drei Adoptivkinder unterzeichnet haben und mit dem sie angeblich auf ihre Pflichtteilsansprüche verzichtet hatten, wie das Gericht damals ausführte. Nach Einschätzung des Landgerichts standen die Chancen für die Klage der Adoptivkinder von Beginn an schlecht. Die zuständige Kammer sah in ihrer vorläufigen Meinung keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Vertrag rechtlich unwirksam oder sittenwidrig sei. Interessanterweise waren beim Prozessauftakt sowohl Müllers Frau als auch die Adoptivkinder anwesend, während Erwin Müller selbst fehlte. Ob die Beteiligten sich zur Urteilsverkündung einfinden werden, bleibt laut dem Gerichtssprecher fraglich, da dies im Zivilprozess nicht zwingend üblich ist.
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