Elon Musks X/Twitter klagt gegen führende Unternehmen wegen Werbeboykotts

  • X (ehemals Twitter) klagt gegen große Unternehmen wegen Werbeboykotts.
  • Experten bezweifeln den Erfolg der Klage aufgrund des Schutzes durch Meinungsfreiheit.

Eulerpool News·

Die Social-Media-Plattform X, früher bekannt als Twitter, unter Führung von Elon Musk erhebt schwere Vorwürfe gegen eine Gruppe bedeutender Unternehmen. Die Klage richtet sich gegen die Lebensmittelriesen Unilever und Mars, das Gesundheitsunternehmen CVS Health, den Erneuerbare-Energien-Konzern Orsted sowie die Branchenvereinigung World Federation of Advertisers (WFA). Diese sollen X widerrechtlich Milliarden von US-Dollar an Werbeeinnahmen entzogen haben. Der Zeitraum der Klage bezieht sich auf das Jahr 2022, als Musk die Plattform übernahm und die Werbeeinnahmen dramatisch einbrachen. Einige Unternehmen zögerten damals, auf der Plattform zu werben, da sie Zweifel an Musks Engagement für die Beseitigung schädlicher Online-Inhalte hatten. Linda Yaccarino, CEO von X, betonte: "Menschen werden verletzt, wenn der Marktplatz der Ideen eingeschränkt wird. Keine kleine Gruppe von Menschen sollte monopolistisch entscheiden, was monetarisiert wird." Auch Musk selbst zeigte sich kämpferisch und twitterte: "Wir haben es zwei Jahre lang mit Freundlichkeit versucht und nichts als leere Worte erhalten. Jetzt ist Krieg." Die betroffenen Unternehmen und die WFA äußerten sich bisher nicht zu den Anfragen für eine Stellungnahme. Der Vorwurf seitens X lautet, dass die Firmen ihre Werbeausgaben ungerechtfertigt zurückgehalten haben, indem sie Sicherheitsstandards der WFA-Initiative Global Alliance for Responsible Media (Garm) folgten. Garm hat sich zum Ziel gesetzt, die Branche im Umgang mit illegalen oder schädlichen Inhalten auf digitalen Medienplattformen und deren Monetarisierung durch Werbung zu unterstützen. Experten wie Bill Baer, der als Generalstaatsanwalt für die Wettbewerbsabteilung des US-Justizministeriums unter Barack Obama tätig war, sind jedoch skeptisch. "Ein politisch motivierter Boykott stellt im Allgemeinen keinen Verstoß gegen das Kartellrecht dar. Er ist durch die Meinungsfreiheit unseres Ersten Verfassungszusatzes geschützt," erläuterte er. Auch Professorin Rebecca Haw Allensworth von der Vanderbilt University sieht den Boykott als Ausdruck einer Stellungnahme zu den Richtlinien von X und den Marken der werbenden Unternehmen, welcher durch den Ersten Zusatzartikel geschützt sei. Selbst wenn X vor Gericht Erfolg hätte, könne die Plattform Unternehmen nicht zwingen, wieder Werbeflächen zu kaufen. X fordert in der Klage nicht spezifizierte Schadensersatzansprüche und ein Gerichtsurteil gegen fortgesetzte Boykottbemühungen. Die Plattform betont, dass sie Sicherheitsstandards anwendet, die denen ihrer Wettbewerber entsprechen oder diese sogar übertreffen. Zudem hätten die boykottierenden Maßnahmen X zu einem "weniger effektiven Wettbewerber" im digitalen Werbemarkt gemacht. Am Rande des Geschehens hat auch die Video-Sharing-Plattform Rumble, die bei rechten Influencern beliebt ist, in einer separaten Klage gegen die WFA ähnliche Vorwürfe erhoben.
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