Drohnensichtungen im deutschen Luftraum: Frankfurt und Leipzig-Halle am stärksten betroffen

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Im vergangenen Jahr 2023 haben Drohnensichtungen erneut den zivilen Flugverkehr in Deutschland behindert. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) registrierte insgesamt 151 Fälle von Gefährdungen, was die dritthöchste Zahl nach den Jahren 2018 (158 Fälle) und 2022 (152 Fälle) darstellt. Während der Corona-Pandemie wurden zwischenzeitlich weniger Drohnensichtungen in der Nähe von Flugzeugen oder Flugeinrichtungen gemeldet. Gemäß der Auskunft der DFS ereigneten sich 84 Behinderungen oder 56 Prozent der aktuellen Fälle in der Nähe größerer Flughäfen. Insbesondere die Flughäfen in Frankfurt und Leipzig-Halle waren mit jeweils 21 Fällen am stärksten betroffen. Auf dem dritten Platz folgt Berlin mit 15 Drohnensichtungen. Hingegen gab es in Hamburg einen deutlichen Rückgang auf sieben Fälle, nachdem im Jahr 2022 dort die zweithöchste Anzahl an Beobachtungen gemeldet wurde. Bereits bei der Sichtung einer Drohne geht die Flugsicherung davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, da Lotsen und Piloten möglicherweise abgelenkt werden könnten. Die Mehrheit der Meldungen stammt von ihnen. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landegebieten von Flughäfen verboten und es muss ein Abstand von mindestens 1,5 Kilometern eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und können mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden.