Deutsche Bahn erwägt Rechtsmittel nach Gerichtsentscheid zu Stuttgart 21

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In der Finanzierungsfrage rund um das Großprojekt Stuttgart 21 könnte schon bald ein weiteres juristisches Kapitel aufgeschlagen werden. Die Deutsche Bahn (DB) zeigt sich nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückhaltend und kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung eingehend zu analysieren. Ein Unternehmenssprecher erklärte, man wolle im Anschluss daran entscheiden, ob und welche Rechtsmittel ergriffen werden. Das Gericht urteilte jüngst zu Ungunsten der Deutschen Bahn: Die Mehrkosten für das umstrittene Bahnprojekt müsse der Konzern aus eigener Tasche bestreiten, ohne finanzielle Beteiligung der früheren Projektpartner. Damit wies das Gericht Klagen der Deutschen Bahn, die auf eine Kostenbeteiligung von Seiten des Landes Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart sowie dem Flughafen Stuttgart abzielten, ab. Obwohl das Urteil noch nicht final ist, also noch keine Rechtskraft besitzt, verwehrte das Verwaltungsgericht eine direkte Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Der Weg zu einer Berufung bleibt der Bahn jedoch nicht gänzlich versperrt, denn das Unternehmen hat die Möglichkeit, eine solche Berufung innerhalb eines Monats nach Erhalt der schriftlichen Entscheidung zu beantragen – eine Chance, die sorgfältig geprüft werden dürfte. Die Entscheidung über dieses Gesuch würde letztlich der Verwaltungsgerichtshof fällen.