Commerzbank zahlt 1,45 Millionen Euro für Defizite bei Anti-Geldwäsche-Maßnahmen

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Die Commerzbank sieht sich mit einer empfindlichen Geldstrafe durch ihre Aufsichtsbehörde konfrontiert. Aufgrund festgestellter Unzulänglichkeiten in der Prävention von Geldwäscheaktivitäten erlegt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) der Bank und ihrer ehemaligen Online-Tochter Comdirect Geldbußen von insgesamt 1,45 Millionen Euro auf. Laut der Bafin hätten die Institute ihre gesetzlichen Überwachungspflichten nicht in vollem Umfang wahrgenommen. Konkret wird der Bank vorgeworfen, die Sorgfaltsmaßnahmen in Bezug auf die Geldwäschebekämpfung nicht ausreichend umgesetzt zu haben. Es kam zu Verstößen gegen die Pflicht, Kundendaten rechtzeitig und angemessen zu aktualisieren sowie unzureichende interne Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Diese Mängel führten in drei festgestellten Fällen dazu, dass die notwendigen erweiterten Sorgfaltspflichten nicht korrekt angewandt wurden. Eine Sprecherin der Commerzbank äußerte sich dazu, dass im Rahmen der Eingliederung der Comdirect Bank in den Konzernverbund, notwendige Anpassungen der Prozesse sowie die Aktualisierungen der Daten bereits im Jahr 2022 vollständig vollzogen wurden. Im Zuge dessen habe man die Legitimationsprüfungen von Neukunden und die entsprechenden Aktualisierungen der Kundendaten umfassend überprüft und nachgebessert. Ferner betonte sie den kontinuierlichen, engen Dialog mit der Aufsichtsbehörde und versicherte, dass die Auflagen der Bafin von der Commerzbank umgesetzt wurden. Die Bafin bestätigte, dass der Bußgeldbescheid mittlerweile Rechtskraft erlangt hat, nämlich seit dem 28. März.