Bafin erteilt MTU empfindlichen Dämpfer – DAX-Unternehmen wegen Verstoßes zur Kasse gebeten

Eulerpool News
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Im Fokus der deutschen Finanzaufsicht Bafin steht der Münchner Triebwerkshersteller MTU, der nun eine beträchtliche Geldstrafe zu entrichten hat. Der Vorwurf wiegt schwer: Verletzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht, die unter die Marktmissbrauchsverordnung fällt. Der Betrag, der dem Unternehmen auferlegt wurde, beläuft sich auf eine Summe von 510.000 Euro. Zu diesem Beschluss kam die Bafin, ohne den konkreten Fall, der den Anlass bildete, detailliert zu offenlegen. Unklar bleibt, zu welcher Insiderinformation und deren Verzögerung MTU sich nicht äußerte. Eine Nachfrage bei der Bafin ergab keine weiterführende Antwort. Der Triebwerkshersteller hat allerdings die Möglichkeit, gegen diesen Bußgeldbescheid vorzugehen. Aktuell war allerdings von Seiten des Unternehmens niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Vorgabe der Bafin für Unternehmen mit Börsennotierung ist unmissverständlich: Insiderinformationen, die noch nicht öffentlich sind und wahrscheinlich bei ihrer Bekanntgabe eine signifikante Kursbewegung des betroffenen Finanzinstruments zur Folge hätten, müssen unverzüglich publik gemacht werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Insider keine unfairen Vorteile beim Handel erlangen und dass die Anleger in ihrer Entscheidungsfindung nicht durch würfelspielartige Informationslagen in die Irre geführt werden. Für den Kapitalmarkt bedeutet Transparenz Vertrauen, und Vertrauen ist die Grundwährung einer funktionierenden Wirtschaft.