Axel Springer gegen Werbeblocker: Bundesgerichtshof wartet auf Entscheidung des EuGH

  • BGH stellt Urteil im Rechtsstreit Axel Springer vs. Werbeblocker zurück.
  • EuGH-Entscheidung in ähnlichem Fall steht bevor und ist maßgeblich.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat beschlossen, das Urteil im Rechtsstreit zwischen Axel Springer und den Entwicklern von Werbeblockern erst nach einem bevorstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verkünden. Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Parallelen zu einem Fall, der im Oktober in Luxemburg zur Entscheidung ansteht. Aktuell strebt Axel Springer eine gerichtliche Entscheidung gegen die Werbeblocker an, die seiner Meinung nach eine unzulässige Änderung der Programmierung seiner Webseiten darstellen und somit eine Verletzung des Urheberrechts bedeuten. Die Vorinstanzen, einschließlich des Oberlandesgerichts Hamburg, entschieden jedoch zugunsten der Werbeblocker-Hersteller. Im Kern des Verfahrens steht die Frage, ob Werbeblocker in die Schutzprogramme von Computern eingreifen. Aus Sicht von Axel Springer blockieren oder überschreiben diese die Programmabläufe, was als substantieller Eingriff gewertet wird. Dies beeinträchtige nicht nur die Inhalte, sondern zerstöre auch die finanzielle Basis einer Webseite. Digitale Werbeeinnahmen sind neben Abonnements entscheidend für das wirtschaftliche Überleben des unabhängigen Journalismus, betont der Verlag. Adblocker würden diese Einnahmen systematisch unterbinden und damit sowohl wirtschaftlichen Schaden in Millionenhöhe als auch gesellschaftliche Beeinträchtigungen der Presse- und Informationsfreiheit verursachen. Der Anwalt des Kölner Unternehmens Eyeo, Entwickler des Adblock Plus, verteidigte hingegen das Recht der Nutzer, ihre Browser nach Belieben zu konfigurieren. Er sieht keinen urheberrechtlich relevanten Eingriff durch Werbeblocker und warnt vor einer möglichen Ausweitung des Urheberschutzes, die auch andere Software wie Jugendschutzprogramme gefährden könnte. Bevor der BGH in diesem komplexen Rechtsfall ein Urteil spricht, wartet er auf die Entscheidung des EuGH in der sogenannten 'Action Replay'-Sache. Hierbei geht es um die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software, die das Manipulieren von Spielkonsolen-Programmen ermöglicht. Das Urteil des EuGH wird am 17. Oktober erwartet. Seit Jahren führt Axel Springer einen juristischen Kampf gegen Adblock Plus. Eine Wettbewerbsklage wurde 2018 abgewiesen. Der BGH stellte damals fest, dass der Einsatz von Werbeblockern im Ermessen der Internetnutzer liege und nicht als unlauterer Wettbewerb gewertet werden könne.
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