Aufregung im Gerichtssaal: Daniels konfrontiert Jury mit intimen Details einer Begegnung mit Trump

Eulerpool News
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Ein Gerichtssaal wurde Zeuge der packenden Aussage einer selbstbewussten Zeugin, die gekonnt und detailreich ihre Begegnung mit Donald Trump schilderte. In ihrer Aussage ließ sie kaum ein pikantes Detail aus, als es darum ging, ihre Begegnung mit dem ehemaligen Präsidenten Trump auf einem Golfturnier in Lake Tahoe im Jahr 2006 zu beschreiben. Ihre Darstellung, wie sie Trump in seiner Hotelsuite traf, der überraschenderweise in Pyjamas erschien, oder wie sie von ihm in einer misslichen Lage in Boxershorts auf dem Bett angetroffen wurde, brachte Klatschinteressierte im Gerichtssaal zum Raunen. Obwohl Trump die meiste Zeit der Geschichte abgestritten hat, mit Ausnahme des kurzen Treffens mit Daniels, stellt das kräftige Aussage der Zeugin seine Glaubwürdigkeit vor der Jury in Frage. Trotzdem scheinen nicht alle Teile ihrer Zeugenaussage überzeugend zu sein, vor allem der Part, in dem sie angibt, nicht wegen des Geldes auszusagen, sondern aus "Sicherheitsgründen" - eine Behauptung, die auf ihren Bericht zurückgeht, sie sei in Anwesenheit ihrer Tochter von einem bedrohlichen Mann auf einem Parkplatz in Las Vegas konfrontiert worden. Zwischen den Zeilen wird ersichtlich, dass die Geschworenen die Meinung der Richterin, dass es sicherer für Daniels wäre, entweder eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen oder die Begegnung öffentlich zu machen, womöglich nachvollziehen können. In der Verhandlung verzichteten die Verteidiger nämlich fast immer auf Einwände gegen die detaillierte Zeugenaussage – ein Umstand, der sogar die Richterin überraschte und die Vermutung nahelegt, dass Trump darüber alles andere als erfreut war. Die Zeugenaussage von Daniels zeigt auf, dass sie durchaus profitiert hat von der öffentlichen Aufmerksamkeit, die ihr Teil ihres Lebens geworden ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Jury letztendlich ihre Aussagen bewerten wird, doch es besteht die Chance, dass diese als unterhaltsam aber für den Prozess letztlich irrelevant gewertet werden.