Aldi Nord unter Kritik wegen mangelhafter Elektroschrott-Rücknahme

  • Kölner Landgericht ahndet Verstöße von Aldi Nord gegen Elektroschrott-Rücknahmepflicht.
  • Weitere Verstöße könnten zu erheblichen Geldstrafen führen.

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Aldi Nord sieht sich nach einem Urteil des Kölner Landgerichts mit Vorwürfen konfrontiert, seine gesetzliche Rücknahmepflicht für Elektroschrott nicht ordnungsgemäß zu erfüllen. Ein Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte im vergangenen Jahr erfolglos versucht, drei Elektro-Kleingeräte in einer Filiale in Nordrhein-Westfalen abzugeben. Die betroffene Aldi-Mitarbeiterin gab an, nicht über die Rücknahmevorschrift informiert worden zu sein. Das Kölner Landgericht verhängte eine Geldstrafe von 386,20 Euro plus Zinsen gegen Aldi Nord (Aktenzeichen 84 O 124/23). Während dieser Betrag für den Handelsgiganten gering erscheint, deckt das Urteil Schwächen in der Organisation auf. Zukünftige Verstöße könnten zu erheblichen Ordnungsgeldern von bis zu 250.000 Euro führen. Die DUH hofft, durch solche Urteile den Druck auf den Einzelhandel zu erhöhen, um die Einhaltung der Rücknahmepflichten zu gewährleisten. Positiv zu vermerken ist, dass in zwei weiteren Aldi Nord-Filialen die Abgabe von Elektro-Kleingeräten problemlos verlief. Dennoch fanden Umweltschützer auch in anderen Filialen Mängel. Aldi Nord ist nicht der einzige Discounter, der damit konfrontiert ist: Das gleiche Problem wurde bereits bei Aldi Süd und Lidl festgestellt. Aldi Nord bestritt zunächst eine Verletzung der Vorschrift und verwies darauf, dass alle Mitarbeiter entsprechend geschult seien. Die Zeugenaussage einer Kassiererin, die nichts von der Rücknahmepflicht wusste und nicht geschult worden war, widersprach dieser Behauptung allerdings. Barbara Metz von der DUH betonte die Dringlichkeit der Rücknahmepflicht und warnte vor den Umweltschäden, die durch unsachgemäße Entsorgung von Elektroschrott entstehen. Sie rief Supermärkte und Drogerien dazu auf, die Vorschriften in allen Filialen umzusetzen und deren Einhaltung konsequent zu kontrollieren. Aldi Nord äußerte sich nicht konkret zum Urteil, betonte jedoch, dass klare Vorgaben und Behältnisse zur Rücknahme von Elektrogeräten in allen Filialen vorhanden seien. Seit Juli 2022 sind alle Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmetern verpflichtet, kleine Elektrogeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos zurückzunehmen.
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