Technology

14.5.2024, 09:01

Facebook-Klage: Verbraucherschützer warnen vor Folgen

Meta wegen Datenschutzverstößen verklagt: Verbraucherschützer ziehen Facebook-Mutterkonzern vor Kölner Oberlandesgericht.

Verbraucherschützer haben dem Facebook-Mutterkonzern Meta Datenschutzverstöße vorgeworfen und deswegen Klage beim Kölner Oberlandesgericht eingereicht. Im vergangenen Jahr mussten zahlreiche Nutzerinnen von Facebook und Instagram entscheiden, ob sie die Dienste mit personalisierter Werbung nutzen oder für Werbefreiheit bezahlen wollten. Die Verbraucherzentrale NRW erklärte, dies sei rechtswidrig. "Es kann nicht sein, dass sich große Unternehmen wie Meta nicht an geltende Regeln halten", betonte VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

Eine Sprecherin von Meta wies die Vorwürfe zurück und behauptete, man habe sich an geltendes Recht gehalten. Die Abomodelle seien entworfen worden, um den Menschen die Kontrolle über ihre Daten und deren Nutzung für personalisierte Werbung zu geben. Ein Urteil des EU-Gerichtshofs bestätige, dass werbefreie Abomodelle ein legaler Schritt seien, um die Zustimmung für personalisierte Werbung einzuholen.

Die Verbraucherschützer sehen in der "Pay or Consent"-Frage jedoch keine freiwillige Wahl. Sie argumentieren, dass Meta die Optionen bewusst so gestaltet habe, dass die Nutzerinnen und Nutzer praktisch gezwungen seien, der kostenfreien Nutzung zuzustimmen. Dies ermöglichte Meta ein umfassendes Nutzertracking für personalisierte Werbeanzeigen. Zudem kritisiert die Verbraucherzentrale, dass das Werbefrei-Abo nicht ausreichend klarstelle, dass weiterhin Daten gesammelt würden. Schuldzinski erklärt: "Nutzerinnen und Nutzer, die das nicht wissen, wähnen sich nach Abschluss des Abos in dem vermeintlichen Gefühl, ihr Nutzerverhalten werde nicht gespeichert."

Bereits im November reichte die Datenschutzorganisation noyb, deren Name vom englischen Ausdruck "none of your business" abgeleitet ist, eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein. Auch die Verbraucherzentrale NRW hatte eine separate Klage gegen Meta eingereicht, die sich auf einen falsch beschrifteten Bestell-Button bezog. In diesem Fall setzte sich die Verbraucherzentrale vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im einstweiligen Rechtsschutz durch.

Die Meta-Aktie, die an der NASDAQ gelistet ist, verlor zeitweise 1,63 Prozent und notierte bei 468,46 US-Dollar.

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