Gerichtsurteil: Klage gegen BioNTech im Zivilprozess abgewiesen

15.2.2024, 09:00

Gerichtsentscheid in Frankfurt: Klage gegen BioNTech abgelehnt – Impfstoffhersteller siegt vor Landgericht.

Eine Frau hatte Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro von BioNTech gefordert, nachdem sie nach ihrer Corona-Impfung angeblich an einem Herzschaden und Leistungseinbußen litt. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage am Mittwoch ab und erklärte den Impfstoff als sicher und das Nutzen-Risiko-Verhältnis als positiv.

Die Klägerin konnte keinen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden nachweisen und es fehlten medizinische Unterlagen zu ihrem Gesundheitszustand vor der Impfung. Die Richterin betonte, dass bloße Spekulationen nicht ausreichen, um den Hersteller haftbar zu machen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und die Frau kann Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

Dies ist nicht der erste Prozess dieser Art in Deutschland und an vielen anderen Gerichten wurden ebenfalls Klagen gegen BioNTech und andere Impfstoffhersteller abgewiesen. Einige Verfahren laufen noch und am 20. Februar wird vor dem Landgericht in Frankenthal eine Entscheidung erwartet. Forderungen wurden unter anderem auch in Rottweil, Düsseldorf und Mainz als unbegründet zurückgewiesen.

Für Covid-19-Impfstoffe gelten die gleichen Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Produktionsfehler vorliegt oder nicht ausreichend auf mögliche schädliche Folgen hingewiesen wurde. Eine Besonderheit besteht jedoch bei der Kostenübernahme, da bei der Beschaffung über die EU die Kosten bei erfolgreichen Klagen von den jeweiligen Mitgliedstaaten und nicht den Herstellern übernommen werden.

Die BioNTech-Aktie, die an der NASDAQ gelistet ist, konnte zeitweise um 0,03 Prozent auf 90,61 Dollar ansteigen.

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