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Bank of America unter Verdacht: Interne Untersuchung gegen Investmentbanker in Indien eingeleitet
Bank of America hat eine interne Untersuchung gegen zwei Banker in Indien eingeleitet, die verdächtigt werden, Investoren über bevorstehende Aktienplatzierungen informiert zu haben.
Die Untersuchung, die bereits Anfang dieses Jahres gestartet wurde, prüft, ob Mitarbeiter der Bank of America (BofA) in den asiatischen Niederlassungen bestimmte Investoren über bevorstehende Sekundärplatzierungen informiert haben, um ihnen so einen Informationsvorteil zu verschaffen. Dabei sollen Hedgefonds und andere Investoren vorab über geplante Aktienverkäufe informiert worden sein, was es ihnen ermöglicht hätte, mit dem Wissen über bevorstehende Transaktionen Gewinne zu erzielen.
Zwei mit der Angelegenheit vertraute Quellen teilten mit, dass die beiden Banker, darunter ein hochrangiges Mitglied des indischen Investmentbanking-Teams von BofA, am Dienstag auf unbezahlten Urlaub geschickt wurden. Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Wiedereinstellung steht jedoch noch aus. Bisher wurden keine Entlassungen ausgesprochen.
Besonders im Fokus der Untersuchung steht ein Aktienverkauf im Wert von 200 Millionen US-Dollar im März für Sun Life, eine Tochtergesellschaft des indischen Mischkonzerns Aditya Birla. Die Ermittlungen sollen klären, ob die BofA-Banker Informationen über diese Transaktion sowie andere vertrauliche Details an bestimmte Investoren weitergegeben haben.
BofA hat zur Durchführung der Untersuchung externe Anwaltskanzleien hinzugezogen. Eine Banksprecherin bestätigte die Untersuchung, erklärte jedoch, dass bislang keine Beweise für ein Fehlverhalten gefunden worden seien. Die Bank äußerte sich nicht weiter zu den aktuellen Entwicklungen. Auch die betroffenen Banker waren für Kommentare nicht erreichbar.
Laut einer mit der Untersuchung vertrauten Person habe BofA festgestellt, dass die betreffenden indischen Banker Sitzungen mit bestimmten Investoren vor den Platzierungen arrangiert und diese nicht gemäß den Vorschriften an die Börsen und alle Investoren gemeldet haben. Zudem sollen sie die von den Regulierungsbehörden vorgeschriebene „Abkühlphase“ vor der Bekanntgabe der Transaktion nicht eingehalten haben.
Solche Verstöße könnten das Vertrauen in die Marktintegrität erschüttern und haben in der Vergangenheit zu schärferen Maßnahmen seitens der Aufsichtsbehörden geführt. Der Fall wird daher von Marktbeobachtern und Regulierungsbehörden genau verfolgt, da er die Einhaltung von Markttransparenz und Chancengleichheit infrage stellt.